Kind (7) leicht verletzt nach Unfall mit Autofahrer (28) Es radelte auf Gehweg in Castrop-Rauxel

Kinder auf Fahrrädern sind im Verkehr besonders schützenswert. In Ickern kam es jetzt zu einem Unfall auf dem Gehweg. (Symbolfoto)
Kinder auf Fahrrädern sind im Verkehr besonders schützenswert. In Ickern kam es jetzt zu einem Unfall auf dem Gehweg. (Symbolfoto) © Pexels / pixabay.com
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Auf der Friedrichstraße in Ickern ist am frühen Mittwochnachmittag ein 7-jähriges Mädchen angefahren und leicht verletzt worden. Das teilt die Kreispolizeibehörde Recklinghausen mit.

Das Kind aus Castrop-Rauxel war gegen 14.15 Uhr mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg unterwegs. Gleichzeitig wollte ein 28-jähriger Autofahrer aus Castrop-Rauxel aus einer Grundstückseinfahrt auf die Straße fahren. Dabei fuhr er mit dem Auto das Mädchen an.

Ein Rettungswagen eilte zum Unfallort. Die Rettungskräfte untersuchten das Mädchen vor Ort und stellten fest, dass das Mädchen nicht ins Krankenhaus gebracht werden muss.

Grundsätzlich gilt: Kinder bis zum Alter von acht Jahren müssen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Bis zum Ende des zehnten Lebensjahres dürfen sie den Gehweg nutzen. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) erklärt, dass Kinder ab zehn Jahren dann den Radweg oder die Fahrbahn nutzen müssen.

Wenn ein Kind begleitet wird, darf ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson auch über 16 Jahren das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.

27 bis 30 Kinder sind bei Verkehrsunfällen in Castrop-Rauxel jedes Jahr involviert. Diese Zahlen gehen aus der Statistik der Kreispolizei hervor. Nur im Lockdown-Jahr 2020 waren es weniger (20). Kinder auf Fahrrädern sind 5 bis 7 Mal im Jahr an Verkehrsunfällen beteiligt.

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