
Beamte der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ des Hauptzollamts Dortmund überprüften am Freitag, 4. Februar, in Castrop-Rauxel ein Firmenfahrzeug. Das Fahrzeug wurde für die Kontrolle auf der B235 aus dem fließenden Verkehr gezogen.
Die Fahrzeuginsassen aus Albanien und Bosnien gaben an, in Dorsten Fliesenlegerarbeiten ausführen zu wollen. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Staatsangehörige eines Drittlandes einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Während der Albaner sich mit einem entsprechenden Aufenthaltstitel ausweisen konnte, konnte der Bosnier sich lediglich mit einem bosnischen Reisepass ausweisen.
Vorwurf des illegalen Aufenthalts
Die Zollbeamten nahmen den 24-Jährigen vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Er wurde an die zuständige Ausländerbehörde der Stadt Castrop-Rauxel übergeben. Sie entscheidet nun über den weiteren Verbleib des Mannes.
Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwartet ein Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.