Leserin bezieht Position im Kunstwerke-Streit „Was soll ein Künstler wie Jan Bormann denn machen?“

Jan Bormann, das Kunstwerk Sonnenuhr und der Kalender: Um das Recht des Künstlers auf Urheber-Nennung ist ein Rechtsstreit entbrannt. Viele Castrop-Rauxeler äußern sich dazu bei uns im Internet.
Jan Bormann, das Kunstwerk Sonnenuhr und der Kalender: Um das Recht des Künstlers auf Urheber-Nennung ist ein Rechtsstreit entbrannt. Viele Castrop-Rauxeler äußern sich dazu bei uns im Internet. © Ronny von Wangenheim / Tobias Weckenbrock
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Der Kampf um den Wand-Kalender und die Rechte des Künstlers Jan Bormann, beim Titelblatt als Urheber genannt zu werden, hat eine große Debatte ausgelöst. Viele werfen dem Künstler vor, mit der Abmahnung vom Berliner Anwalt Jan Froehlich übers Ziel hinausgeschossen zu sein. Elke Rüther vertritt eine andere Position. Sie schrieb nun ausführlich an unsere Redaktion.

„Sie haben ihm eine (fast ganze) Seite gewidmet, auf der sie auflisten, wie ‚streitbar‘ Herr Bormann ist. Es wird ein Bild gezeichnet über einen kompromisslosen Künstler. Ich lese aus dem Artikel aber gerade das heraus, was Herr Bormann über Jahre bemängelt: die fehlende Wertschätzung von handwerklichen Kunststücken, die im öffentlichen Raum verkommen und trotz mehrfacher Verweise nicht gereinigt oder betreut werden“.

Jan Bormann vor dem Landgericht Bochum: Hier lief im Sommer 2024 eine mündliche Verhandlung wegen der Klage des Künstlers gegen die Stadt Arnsberg zur „Flüsterbrücke“. Bormann lehnte einen Vergleich ab und kündigte an, vors Oberlandesgericht zu ziehen.
Jan Bormann vor dem Landgericht Bochum: Hier lief im Sommer 2024 eine mündliche Verhandlung wegen der Klage des Künstlers gegen die Stadt Arnsberg zur „Flüsterbrücke“. Bormann lehnte einen Vergleich ab und kündigte an, vors Oberlandesgericht zu ziehen.© Ronny von Wangenheim

Bormann hatte zum Beispiel die „Liegende Form“, die auf der Rennwiese Castrop-Rauxel vor sich hin gammelte, selbst abtransportiert und in seinem Atelier aufgearbeitet. Auch bei seinem Brunnen am Lambertusplatz pochte er mehrfach auf notwendige Reinigungsarbeiten. „Was soll ein Künstler, dessen Herzblut in diesen Objekten steckt, denn machen, als sich zu wehren und keinen Deut mehr auf mündliche Zusagen oder Versprechen zu geben?“, meint Elke Rüther

Öffentlicher Raum sei keine gesetzfreie Zone. Auch um Dreck und Glassplitter auf dem neuen „Sprung über die Emscher“ werde sich nicht gekümmert. „Von daher kann ich Herrn Bormann absolut verstehen.“

Wenn man mit einem Kalender Geld verdiene und das Kunstwerk als Hauptmotiv genutzt werde, dann sei es eine Form der Höflichkeit, wenigstens den Namen zu nennen und ein kostenloses Belegexemplar zu übergeben. In der Musikbranche sähen Anwälte schon bei drei Takten eine Urheberrechtsverletzung und klagten Unterlassung und Umsatzbeteiligung ein. „Das Gleiche sollte für Künstler gelten, hier sind wir wieder bei der Wertschätzung von der geistigen und handwerklichen Kreativität.“

Die Stadt Arnsberg habe Ideenklau betrieben bei der „Flüsterbrücke“ vom Phoenixsee. Auf die Idee, Klöpperböden, also Reste aus der hiesigen Metallindustrie zu nutzen und sie vom ohrenbetäubenden Lärm der Produktion hin zu einem Flüstern über lange Distanzen zu bringen, müsse man erst einmal kommen. Hier gehe man ohne jegliche Wertschätzung gegenüber Künstlern und deren ewigem Kampf vor, dass Kunst auch gepflegt wird. „Mit Ihrem Artikel haben Sie gezeigt, warum Künstler so agieren wie Jan Bormann“, schließt Elke Rüther in ihrer Zuschrift.

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