
Wer einen Baum pflanzt, der denkt vielleicht nicht immer daran, wie er sich in 20 oder 40 Jahren präsentiert. Bei den meisten kann man davon ausgehen, dass sie groß sein werden, Schatten werfen, Laub und Samenstreu verursachen. Nun gibt es einen auf den ersten Blick seltsamen Antrag im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz (Di, 15.08.2023, 17 Uhr, Ratssaal). Mit Hintergrundkenntnissen ergibt er aber Sinn.
Die FDP beantragt, dass Castrop-Rauxeler Bäume mit einer Sondergenehmigung pflanzen können: außerhalb der Baumschutzsatzung der Stadt. Die Oppositionspartei will verhindern, dass man schon allein deshalb Bäume nicht pflanzt, weil man fürchten muss, sie später nicht mehr loszuwerden.
Der Kontext: Große Bäume in Gärten, Vorgärten, am Straßenrand und in Parks unterliegen der städtischen Baumschutzsatzung. Haben sie einen Stammumfang von einem Meter oder mehr, dürfen sie nicht gefällt werden. Auch nicht vom Eigentümer des Grundstücks, auf dem sie stehen. Davon gibt es Ausnahmen: Pappeln und Birken, Obstbäume, Bäume auf kleineren Grundstücken und solche, die nah an Häusern stehen.
Vor Jahren gab es eine Debatte darum. Ein Argument dagegen lautete: Es hat den negativen Effekt, dass weniger Eigentümer Bäume pflanzen. Die politische Mehrheit beschloss dennoch die Satzung. Die „Problemlage“ ist für die FDP-Fraktion aber noch da. Ihr Vorschlag jetzt: Bürger können Neupflanzungen anmelden, eine Bescheinigung erhalten, dass dieser neu gepflanzte Baum nicht der Baumschutzsatzung unterliegt und jederzeit eine Fällgenehmigung erteilt würde. Man verspreche sich dadurch mehr private Neupflanzungen, heißt es.
Der Ausschuss wird das Thema auf Antrag der FDP also neu debattieren.