Handelten Martina Tielker und Peter Hoffmann mit dem Wandkalender rechtlich einwandfrei? Diese Frage wird unter Anwälten diskutiert. Josef Schneiders sagt: Ja.
Herr Schneiders, vielleicht können Sie einmal die Argumente darlegen, warum Sie es für rechtlich in Ordnung halten, den Wandkalender mit der Abbildung auf dem Deckblatt hier zu verkaufen.
Wir haben hier also die Erlaubnis des Fotografierens unter dem Aspekt der Panoramafreiheit.
Wie schätzen Sie das ein?
Spielt da eine Rolle, wie das Kunstwerk abgebildet ist oder ob es überhaupt abgebildet ist? Sie argumentieren auch damit, dass hier eine Reiterin vor einem Sonnenuntergang abgebildet ist und nicht eine Sonnenuhr.
Sie haben dennoch mit Frau Tielker vereinbart, dass ein Aufkleber nachträglich hinter dem Deckblatt angebracht wird, auf dem der Urheber genannt ist. Warum? Und ist das dann ein Eingeständnis eines schuldhaften Handelns?
Woran machen Sie das fest?
Glauben Sie, dass das noch vor Gericht landen wird? Oder sind Sie jetzt in Ihrer Argumentation so weit fertig, dass Sie glauben, das wird fallengelassen?
Könnte es sein, dass sogar der Urheber, der diese Rechte geltend gemacht hat, die Kosten tragen muss?