Stadtwerke Castrop-Rauxel halten Zeitplan zur Preisbremse nicht ein Zwischenlösung für März

Die Energiepreisbremse gilt ab 1. März, doch Jens Langensiepen, Geschäftsführer der Stadtwerke Castrop-Rauxel, kann den Kunden noch keine aktuellen Abschläge nennen.
Die Energiepreisbremse gilt ab 1. März, doch Jens Langensiepen, Geschäftsführer der Stadtwerke Castrop-Rauxel, kann den Kunden noch keine aktuellen Abschläge nennen. © dpa/von Wangenheim
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Die Energiepreisbremse soll Entlastung bringen. Doch was das für den Einzelnen am Ende bedeutet, das wissen viele Bürger nicht. Vorgesehen ist, dass die Energieversorger Informationsbriefe an ihre Kunden schicken. Das sollte eigentlich vor dem 1. März geschehen. Ab da gilt die Entlastung für Strom- und Gaspreisbremse rückwirkend für Januar und Februar 2023. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel bitten jetzt um etwas Geduld und bieten eine Übergangslösung.

Mit dem Zeitproblem sind die Stadtwerke nicht allein. Auch andere Energieversorger bundesweit schaffen es nicht, die Vorgaben rechtzeitig umzusetzen und sehen sich vielen Anrufen ihrer Kunden ausgesetzt. Denn wegen der Verzögerungen bleiben aktuelle Abschlagsrechnungen noch aus.

In Castrop-Rauxel haben die Stadtwerke aktuell einen Infobrief veröffentlicht. Das teilt das Unternehmen am Donnerstag (2. 3.) mit. Die Kernaussage: „Alle Kunden können sicher sein, dass ihnen die persönliche Ersparnis durch die Preisbremsen wie vom Bund vorgesehen zugutekommt“, sagt Jens Langensiepen, Geschäftsführer der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH.

Komplexe Abrechnungsprozesse

Man arbeite mit Hochdruck daran, die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom umzusetzen. Das Thema sei sehr komplex und betreffe die gesamte Kundschaft. Langensiepen: „Aufgrund der Vorgabe, die Einsparung und den Abschlag für alle Kunden individuell zu berechnen, sind komplexe Anpassungen der Abrechnungsprozesse und IT-Systeme notwendig.“

Sobald die Berechnungen abgeschlossen sind, erhalten alle Gas-, Wärme- und Stromkunden einen Brief der Stadtwerke Castrop-Rauxel. Darin werden dann die persönlichen Entlastungen durch die Preisbremsen und der neue Abschlag erläutert.

Kein Abschlag für März

Bis dahin sollen alle Kundinnen und Kunden trotz der Verzögerungen entlastet werden. Deshalb verzichten die Stadtwerke Castrop-Rauxel im März auf die Abschlagszahlung für Gas, Strom und Wärme. Die gesamte Verrechnung wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung erfolgen, so das Unternehmen.

Praktisch heißt das: Wer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, muss nichts tun. Im März ziehen die Stadtwerke Castrop-Rauxel keinen Abschlag ein. Wer seinen Abschlag selbst zahlt, soll nichts überweisen. Das verursache keinen Zahlungsverzug. Diese Information wird allerdings für manche Kunden zu spät kommen.

Weitere Informationen zu den Preisbremsen und dem konkreten Vorgehen der Stadtwerke Castrop-Rauxel finden sich auf der Homepage des Unternehmens.

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