Startseite Castrop-Rauxel Verfassungsbeschwerde wegen Bild von Bormann-Kunstwerk abgewiesen Streit um Bild von Bormann-Kunstwerk Deutschlands oberste Richter lehnen Verfassungsbeschwerde ab Tobias Weckenbrock Redakteur 03.03.2025 14:55 Uhr Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, und u.a. Ines Härtel (r.), entschieden jetzt über die Verfassungsbeschwerde aus Castrop-Rauxel. © Uwe Anspach/dpa Das Bundesverfassungsgericht hat sich nun auch mit dem Beschwerdeverfahren von Jan Bormann gegen Martina Tielker und Peter Hoffmann zum Wandkalender befasst. 2 Min Lesezeit