
Sie ist etwa 950 Meter lang. An ihren beiden Seiten spielt sich das Stadtteil-Leben von Ickern ab, des bevölkerungsmäßig größten Stadtteils von Castrop-Rauxel: Die Ickerner Straße ist die Hauptschlagader von Ickern. Das gilt für das Geschäftsleben ebenso wie für den Straßenverkehr: Bei Tempo 50 schlängeln sich die Autos zwischen den Geschäften und Eisdielen, Kirchen, Pizzerien und Bäckereien vom Knoten bis zum Marktplatz durch. Das könnte sich bald ändern.
Die Stadtverwaltung weist in einer Pressemitteilung von Freitag (13.6.2025) darauf hin, dass man die Schulwegsicherheit in Castrop-Rauxel weiter ausbauen wolle. In diesem Zusammenhang sei nun „Tempo 30 für die Ickerner Straße möglich“, schreibt Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi in ihrer Information.
Die Neufassung der Straßenverkehrsordnung mache das nun möglich: Geschwindigkeitsbeschränkungen unterhalb von 50 km pro Stunde könnten vor schutzbedürftigen Einrichtungen, entlang hochfrequentierter Schulwege und im Bereich von Fußgängerüberwegen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie an weiteren Vorfahrtstraßen eingerichtet werden. Das ging bisher nicht. Jetzt ist es rechtlich drin.
Im Herbst 2024 hatte der zuständige Betriebsausschuss 3 und der Stadtrat von Castrop-Rauxel die Prüfung dieser Möglichkeit für mehr Verkehrssicherheit auf der Ickerner Straße beschlossen. Die Prüfung ist damit nun, zumindest was das Rechtliche angeht, obsolet geworden: Die entsprechende Vorschrift zur Umsetzung ist vor wenigen Wochen in Kraft getreten.
Betriebsausschuss und Stadtrat debattieren
Fakt ist auch: Schulkinder gehen hier aus den Wohngebieten zur Marktschule, ältere Kinder und Jugendliche nutzen die Bushaltestellen am Markt und an der Sparkasse, um zu den weiterführenden Schulen zu gelangen. Sie alle könnten wie auch andere Fußgänger und Radfahrer davon profitieren, wenn es entlang der Ickerner Straße und beim Überqueren von Mittelinseln, Zebrastreifen und Ampeln deutlich sicherer zuginge.
Nun laufen weitere Prüfungen durch den Verkehrsbereich der Stadt: Sind Beschränkungen der Geschwindigkeitsreduzierung auf bestimmte Uhrzeiten oder Werktage möglich? Wie lang darf eine 30er-Zone hier sein? Dazu liefen gerade Erörterungen mit beteiligen Organisationen. Die Stadt hole Stellungnahmen ein. In der politischen Beratung wird das Thema des Monats im Betriebsausschuss 3 und am 3. Juli (17 Uhr) im Stadtrat wieder auf der Tagesordnung stehen. Bürgerinnen und Bürger können zu Beginn der Sitzungen Fragen stellen.
„Wir begrüßen sehr, dass mit der neuen Gesetzeslage nun mehr Rücksicht auf die Bedürfnisse der Menschen vor Ort genommen wird“, sagt Ratsfrau Petra Lückel von der SPD. Man werde vor allem für den Bereich der Ickerner Straße weiter fordern. „Wir können uns gut vorstellen, dass nun auch weitere Straßen im Stadtgebiet hinsichtlich einer Temporeduzierung überprüft werden“, so die Sozialdemokratin in einer Mitteilung.

Für sichere Schulwege wurden in den vergangenen Monaten Schulstraßen an der Waldschule, Wilhelmschule und Grundschule Alter Garten errichtet. Am Ernst-Barlach-Gymnasium und an der Neuen Gesamtschule Ickern wurden Verkehrssituationen entschärft. An vielen Grundschulen hat die Verwaltung Elternhaltestellen eingerichtet und Flyer mit Schulwegempfehlungen entwickelt. Sie sind unter www.castrop-rauxel.de/schulen abrufbar und werden Eltern von neuen Schulkindern in der Regel ausgeteilt.