Coronatests Testpflicht in Krankenhäusern: Mitarbeiter beklagen fehlende Corona-Tests

Testpflicht gilt für die Beschäftigten in Krankenhäusern wie dem EvK. © Volker Engel
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Geimpfte Beschäftigte müssen sich zweimal in der Woche testen

Vor allem Selbsttests waren zeitweise knapp

Größere Lieferung ist gerade eingetroffen

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