Mieter-Serie Teil 2 Sechs Tipps: Abrechnung enthält oft falsche Nebenkosten für den Mieter

Eine Dachrinnenreinigung darf in einer Nebenkostenabrechnung nur auftauchen, wenn sie auch schon im Mietvertrag eindeutig unter anfallenden Kosten vermerkt ist, so Mieterbund-Anwalt Nils Himmelmann.
Eine Dachrinnenreinigung darf in einer Nebenkostenabrechnung nur auftauchen, wenn sie auch schon im Mietvertrag eindeutig unter anfallenden Kosten vermerkt ist, so Mieterbund-Anwalt Nils Himmelmann. © dpa/VZ
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1. Schon die erste Abrechnung ganz genau überprüfen

2. Dienstleistungen müssen im Detail aufgeführt sein

3. Alle Gebäudeversicherungs-Details checken

4. Fehler werden nicht für alle Mieter korrigiert

5. Nebenkosten müssen im Mietvertrag vermerkt sein

6. Im Zweifel muss der Vermieter Zahlungsbelege vorlegen

Kurze Beratung ist bei der Verbraucherzentrale möglich

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