Amnestie in Castrop-Rauxel JVA Meisenhof entlässt 14 Straftäter zu Weihnachten aus dem Gefängnis

14 Straftäter wurde zu Weihnachten vorzeitig aus der JVA Meisenhof entlassen, die Beate Wandelt leitet.
14 Straftäter wurde zu Weihnachten vorzeitig aus der JVA Meisenhof entlassen, die Beate Wandelt leitet. © Weckenbrock/JVA Castrop-Rauxel Montage Varga
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14 Straftäter aus der JVA Meisenhof in Castrop-Rauxel bekamen schon rund um den 15. November ein besonderes Weihnachtsgeschenk. Im Zuge der Weihnachtsamnestie wurden sie vorzeitig aus ihrer Haft entlassen. Das bestätigte Beate Wandelt, die seit Herbst die neue Leiterin der offenen Justizvollzugsanstalt in Castrop-Rauxel ist: „So ermöglichen wir ihnen, das Fest mit ihren Angehörigen zu begehen.“

Bessere Wiedereingliederung

Jedes Jahr bekommen vor Weihnachten hunderte Gefängnisinsassen in ganz Deutschland einige Tage ihrer ohnehin auslaufenden Haftstrafe erlassen, damit sie Weihnachten mit ihren Familien feiern können. Allein in NRW waren es in diesem Jahr über 300, 14 davon in Castrop-Rauxel. Im vergangen Jahr profitierten insgesamt 13 Inhaftierte der JVA Meisenhof von der Weihnachtsamnestie. 2021 waren es 12 und 2020 sogar 19.

Doch die Weihnachtsamnestie ist kein reiner Akt der Nächstenliebe. Durch die vorzeitige Entlassung während der Weihnachtszeit und das Fest im Kreise der Familie soll die Chance auf eine gelungene Wiedereingliederung in die Gesellschaft verbessert werden.

„Die Weihnachtsamnestie bedeutet immer auch, dass etwas erlassen wird“, erklärt JVA-Leiterin Beate Wandelt. Maximal sind das knapp eineinhalb Monate, die ein Strafgefangener eher aus der Haft frei kommt. Denn nur Häftlinge, die ohnehin zwischen dem 16. November und dem 5. Januar entlassen worden wären, kamen für die Amnestie in Frage.

Nicht jeder kommt in Frage

Doch es gab noch weitere Kriterien, die erfüllt werden mussten. Sexual- und Gewaltstraftäter sind von der Weihnachtsamnestie ausgeschlossen. Auch Straftäter, die sich zuletzt in der JVA schlecht benommen haben, haben keine Chance. Denn wer seit Sommer mit Arrest bedacht wurde, kommt nicht infrage. „Wir übergeben unsere Informationen an die Staatsanwaltschaft und die entscheidet am Ende über die Amnestie“, sagt Beate Wandelt.

Auch die Unterkunft und die Versorgung müssen nach der Haft sichergestellt sei. Wer etwa nach der Verkürzung auf der Straße landen würde, werde nicht bei der Amnestie berücksichtigt. Andererseits lehnten in früheren Jahren und anderen Justizvollzugsanstalten immer mal wieder Strafgefangene die vorzeitige Entlassung ab. Nicht so in Castrop-Rauxel: „Alle 14 haben die Weihnachtsamnestie genommen“, sagt Beate Wandelt. So bleiben noch ungefähr 350 Strafgefangene, die in diesem Jahr Weihnachten in der JVA Meisenhof verbringen.

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