
In der Nacht zu Donnerstag hat es wieder einmal einen Fall von Unfallflucht in Castrop-Rauxel gegeben.
Den Erläuterungen der Polizei von Donnerstagnachmittag (27.1.) zufolge ereignete sich der Vorfall diesmal auf dem Hellweg zwischen Schwerin und Merklinde. Ein bisher unbekannter Autofahrer beschädigte dabei einen an der Straße geparkten grauen VW Golf.
Schaden von etwa 1500 Euro angerichtet
An dem Auto entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 1500 Euro. Also durchaus ein Schaden, den der verursachende Autofahrer wahrgenommen haben sollte. Trotzdem entfernte er (oder sie) sich von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern.
Hinweise auf den Verursacher liegen der Polizei nicht vor. Mögliche Zeugen, die den Vorfall in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag mitbekommen haben, werden daher gebeten, sich bitte bei der Polizei unter der Telefonnummer (0800) 2361 111 zu melden.
Unfallfahrer kann empfindliche Strafe bekommen
Für den Unfallfahrer könnte der Schaden ein böses Nachspiel haben. Denn für eine Unfallflucht reicht die Strafe von Geldstrafen bis zu Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot oder sogar Gefängnisstrafen.
Laut der R+V-Versicherung gehen die Gerichte bei einem Schaden von mehr als 1300 Euro meistens von einem „bedeutenden Schaden“ aus. Dann verliert der Unfallfahrer die Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Dazu kommen drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe.
Bei einem Schaden bis etwa 600 Euro wird das Verfahren häufig gegen eine Geldauflage eingestellt oder es gibt nur eine geringe Geldstrafe. Bei einem Schaden bis etwa 1300 Euro drohen eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen (ein Monatsgehalt), zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot.
Versicherungsrechtliche Konsequenzen
Noch dramatischer als die Geldstrafe könnten für den Unfallverursacher in einer solchen Situation oft die versicherungsrechtlichen Folgen werden. Mit der Fahrerflucht begeht er eine vorsätzliche Straftat. Und damit kann er – allein durch die Fahrerflucht – den Versicherungsschutz für sein Auto verlieren.
Das heißt im schlimmsten Fall: Die Kfz-Vollkaskoversicherung zahlt den entstandenen Schaden am eigenen Auto nicht. Und es geht noch weiter: Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten nicht oder sie fordert nachträglich Kosten von bis zu 5000 Euro beim Versicherten wieder ein. Möglich ist auch die Kündigung des Versicherungsschutzes.