Anspruch auf Offenen Ganztag ab 2026 im Ostvest AWO fordert gesetzliche Mindeststandards

Mehrere Schülerinnen lernen in einer Gemeinschafts- und Ganztagsschule
Auch die AWO in Nordrhein-Westfalen fordert gesetzliche Mindeststandards bezüglich des Anspruchs auf einen OGS-Platz ab 2026. © picture alliance/dpa
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Ab August 2026 sieht sich Deutschland mit einer Veränderung im Bildungswesen konfrontiert: Alle Grundschulkinder haben dann bundesweit einen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag (OGS). Das stellt die Schulen vor die Herausforderung, genügend OGS-Plätze bereitzustellen. Die Notwendigkeit, neue Räumlichkeiten zu schaffen, mehr Mittagsverpflegung anzubieten und vor allem das pädagogische Personal zu erhöhen, macht die Umsetzung besonders komplex.

In Vorbereitung auf diese gesetzlichen Vorgaben berichten die Städte Datteln, Waltrop und Oer-Erkenschwick von den verschiedenen Herausforderungen in der Bereitstellung ausreichender OGS-Plätze. Datteln strebt an, bis 2029 jedem Kind bis zur vierten Klasse einen Ganztagsplatz anbieten zu können, während Waltrop unter anderem mit einem bereits erkennbaren Platzmangel kämpft und Oer-Erkenschwick plant, die Betreuungsquote auf etwa 80 Prozent zu erhöhen.

Insbesondere die Freie Wohlfahrtspflege NRW hatte hervorgehoben, dass die derzeitigen Regelungen keine spezifischen Vorgaben enthalten und somit eine einheitlich hohe fachliche Qualität des OGS-Programms nicht gewährleistet sei. Sie fordert daher, Mindeststandards bezüglich Räumlichkeiten, Personal, Gruppengrößen und der fachlichen Qualifikation der Mitarbeitenden festzulegen.

AWO fordert ebenfalls klare Regelungen

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) NRW schließt sich dieser Forderung an und pocht auf gesetzlich geregelte Mindeststandards. Ihrer Meinung nach wurden die ernst gemeinten Ziele einer fachlichen Weiterentwicklung des OGS-Programms von der Landesregierung nicht erfüllt. Anstatt eines Ausführungsgesetzes wurden lediglich „Fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung“ präsentiert, wodurch sich die Landesregierung aus ihrer Verantwortung entziehe und dringend benötigte Qualitätsstandards ignoriere. Die AWO NRW betont, dass es für die Zukunft von höchster Bedeutung sei, angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen und präzise gesetzliche Vorgaben zu etablieren. Nur so könne zukünftig vermieden werden, dass 40 Kinder von nur einer unausgebildeten Kraft betreut werden müssen.

Die AWO NRW fordert konkret eine „Fachkraftoffensive“ und finanzielle Mittel, um sicherzustellen, dass jede Offene Ganztagsschule auch zu einer Ausbildungsstätte für neue Fachkräfte wird. Hintergrund dieser Forderung sei auch der Ansatz, durch verbesserte Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zur Vollzeitbeschäftigung mehr qualifiziertes Personal zu gewinnen und langfristig an die Einrichtungen zu binden.

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