
Update, 16.40 Uhr:
Auch André Dora, Bürgermeister der Stadt Datteln, hat sich zu dem Leipziger Urteil geäußert: „Die Zurückverweisung an das OVG Münster hat den Vorteil, dass sich ein Gericht erneut mit dem komplexen Bebauungsplan beschäftigen kann. Welche Gründe das Bundesverwaltungsgericht anführt, die zur Zurückverweisung geführt haben, werden wir nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung lesen können und uns dann intensiv damit auseinandersetzen. Aktuell verbinden wir mit dem heutigen Urteil die Hoffnung, dass der Bebauungsplan, in den unsere Mitarbeiter*innen viel Energie gesteckt haben, letzten Endes rechtsgültig ist.“
Update, 16 Uhr:
Thomas Krämerkämper, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND, wird in einer Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Das Urteil zeigt, wie schwer es ist, Umweltschutzrecht gerade gegen solche Großvorhaben effektiv durchzusetzen. Trotz zahlreicher gewonnener Klagen wurde das Kraftwerk fertig gebaut und ist in Betrieb. Nach der heutigen Entscheidung beginnt die bereits 17 Jahre andauernde juristische Auseinandersetzung von vorne. Das ist heute ein schlechter Tag für das Klima und die Umwelt.“
Der BUND stellte klar, „dass das heutige Urteil kein Freibrief für das Kraftwerk darstellt“. Durch die Rückverweisung an das Oberverwaltungsgericht (OVG) kämen jetzt alle Kritikpunkte – von der Standortauswahl über den Immissionsschutz bis hin zu den Naturschutzfragen – auf den Prüfstand. Dessen ungeachtet sei die Bundesregierung politisch aufgefordert, einen schnellen Kohleausstieg umzusetzen. Zudem müsse die Bundesregierung sicherstellen, dass künftig ein effektiver Rechtsschutz für die Umwelt garantiert wird.
Update, 15 Uhr:
Dr. Anja Baars von der Kanzlei Wolter Hoppenberg, die die Stadt Waltrop vertritt, sagte, sie habe auf einen anderen Ausgang des Verfahrens gehofft. Allerdings sei das OVG-Urteil von 2021 in der Fachliteratur sehr kritisch aufgenommen worden, sodass die Entscheidung der Bundesrichter für sie nicht völlig überraschend gekommen sei.
Sie geht davon aus, dass nun alle Kläger noch einmal überlegen, welche Klagegründe sie für die erneute Verhandlung aufrechterhalten und welche sie neu ins Feld führen. Fest steht für die Juristin, dass das Verfahren nun eine ganze Weile in die Verlängerung gehen wird. „Irgendwann im nächsten Jahr wird wieder vor dem OVG verhandelt.“ Gegen ein Urteil gibt es dann wiederum möglicherweise Rechtsmittel. Inzwischen erscheint zweifelhaft, ob es eine endgültige juristische Entscheidung überhaupt vor dem Datum des Kohleausstiegs gibt.
Update 14.30 Uhr: Ska Pennekamp vom Netzwerk „Datteln 4 stoppen wir“ wird in einer Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Da das Kraftwerk weiterhin nur rund 400 Meter neben einem Wohngebiet steht und weiter unablässig Schwermetalle, Quecksilber und Feinstaub in der Region verteilt, sind wir optimistisch, dass das OVG, wie schon 2009 und 2021, gegen Datteln 4 urteilt. Das finale Ende des Kraftwerks und damit der Abriss des ,Schwarzbaus‘ sind weiterhin nicht vom Tisch.“
Update, 14.14 Uhr:
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung versuchen sich die Beteiligten nun ein Bild zu machen, was sie konkret bedeutet. Auch die Stadt Waltrop hatte geklagt. Deren Bürgermeister Marcel Mittelbach (SPD) sagte in einer ersten Reaktion, das Gericht habe ja mehrere Optionen gehabt. Dass die Sache nun ans OVG zurückverwiesen worden sei, bedeute immerhin, dass der Bebauungsplan aus anderen Gründen doch noch aufgehoben werden könne.
Insgesamt betrachte er die Entscheidung aus Leipzig nüchtern. „Das Verfahren zieht sich schon so lange – das ist eben ein Erbe, das wir mit uns herumtragen.“
Die Stadt Waltrop hat überdies noch eine Pressemitteilung angekündigt, die bald erwartet wird. Auch der Umweltverband BUND wird sich bald zu der Entscheidung äußern.
So haben wir ursprünglich berichtet:
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag, 7. Dezember, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aus dem Jahr 2021 gekippt.
Damals urteilten die Richter, der Bebauungsplan des Steinkohlekraftwerks Datteln IV sei nichtig. Das sehen ihre Leipziger Kollegen anders.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 mit rechtlich nicht tragfähigen Erwägungen für unwirksam erklärt hat. Das Oberverwaltungsgericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Prüfung von alternativen Standorten für das Kraftwerk im Regionalplan fehlerhaft ist. Das Thema muss also vor dem OVG neu verhandelt werden. Damit ist das letzte Wort über den Bebauungsplan noch nicht gesprochen.
Wir berichten an dieser Stelle weiter.