
In einem „mäßigen/schlechten Unterhaltungszustand“ sei die Wohnung, urteilt der Gutachter, der bereits Mitte 2021 die Wohnung in den Blick genommen hat. Es handelt sich um eine Wohnung im Dorstener Ortsteil Wulfen-Barkenberg, die im Amtsgericht Dorsten im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden soll. „Mittlere Wohnlage“ attestiert der Gutachter.
Die Eigentumswohnung mit Balkon an der Straße Talaue besitzt knapp 77 Quadratmeter Wohnfläche und liegt im zweiten Obergeschoss von vier. Dazu gehört ein Kellerraum im Haus, das 1974 gebaut wurde. Insgesamt 19 Wohnungen gibt es in der Gemeinschaftswohnanlage – jede besitzt einen Pkw-Stellplatz.
Heizen mit Strom
Geheizt wird die leerstehende Drei-Raum-Wohnung mit einem Elektronachtspeicherofen. In den Nassräumen gibt es keine Heizkörper. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen Elektrodurchlauferhitzer im Bad.
In der Küche gibt es keinen Fliesenspiegel. „Im WC und Bad wurde mit Rückbau der Wandfliesen begonnen“, so der Gutachter. Im „Rohbauzustand“ sei das WC. Ebenso fehlen in den Nassräumen die Bodenfliesen. und im Bad ist das WC demontiert.
Grundrenovierung notwendig
Die Laminat-Fußböden in den anderen Räumen seien zum Teil schadhaft. Eine Grundrenovierung hält der Gutachter für notwendig, wenn man eine Vermietbarkeit der Wohnung herstellen möchte.
Der Termin für die Zwangsversteigerung ist am 8. September um 9 Uhr im Dorstener Amtsgericht angesetzt. „Die Wertgrenzen (5/10 und 7/10) sind weggefallen“, so das Amtsgericht auf seiner Internetseite. Das bedeutet, das theoretisch zu jedem zulässigen Gebot der Zuschlag erteilt werden könnte.
„Verschleudern“ verboten
Die Gläubiger, die das Zwangsversteigerungsverfahren betreiben, könnten aber auch nach der Bietungsstunde das Verfahren noch einstellen lassen, wenn sie das Gebot für zu niedrig halten.
Auch gibt es den Grundsatz, dass das Gericht das Eigentum nicht „verschleudern“ darf, was bei einem Gebot unterhalb von 30 Prozent unterhalb des Verkehrswerts geprüft würde.