Adventslichter Fall 31 Das Kinderbett ist zu klein geworden

Eine Familie wünscht sich ein Kinderbett. (Symbolbild) © pixabay (Symbolbild)
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Fall 31: Die junge Familie ist nach Dorsten, der Heimatstadt der Mutter, gezogen, nachdem sie mehrere Schicksalsschläge wie gesundheitliche Probleme und einen familiären Todesfall überwinden musste. Sie hatten sich in Dorsten einen Neuanfang und eine bessere Anbindung erhofft.

Doch auch in der Heimatstadt sind sie größtenteils auf sich allein gestellt und verfügen nur über begrenzte familiäre sowie freundschaftliche Unterstützung. Aufgrund der gesundheitlichen Situation der Eltern sind sie derzeit nicht erwerbsfähig und finanziell stark eingeschränkt.

Für ihr fünfjähriges Kind wünscht sich die Familie ein neues Kinderbett, da das alte mittlerweile zu klein ist und nicht mehr den nötigen Komfort bietet.

Wunsch: Sachspende: Kinderbett in den Maßen 90 cm mal 200 cm

Ansprechperson: Mobile Jugendhilfe Dorsten, Fr. Bücker und Hr. Schröder, 0152/09115624 oder 0176/16162041, kirsten.buecker@awo-msl-re.de, p.schroeder@awo-msl-re.de,

Die Adventslichter-Aktion sammelt wieder Spenden.© Redaktion
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So können Sie spenden

Vom 1. Dezember bis zum Heiligen Abend veröffentlichen wir an jedem Tag im Dezember eine oder zwei Schilderungen über eine konkrete Notlage oder einen konkreten Wunsch zum Schutz der Betroffenen in anonymisierter Form.

Jeder der insgesamt 32 Fälle bekommt eine Fallnummer. Wer Sach- oder Geldspenden einem bestimmten Fall zukommen lassen möchte, nennt auf seiner Überweisung einfach diese Nummer. Aber auch finanzielle Spenden für die Gesamtaktion, die dann gerecht verteilt werden, sind willkommen. Die Konto-Nummern veröffentlichen wir mit den Fällen. Unter jedem Fall ist ein zuständiger Ansprechpartner vermerkt.

Geldspenden gehen an: Vereinte Volksbank Dorsten, IBAN DE86424614350136300602 oder Sparkasse Vest Dorsten, IBAN DE07426501500011100898. Empfänger ist bei beiden Banken jeweils der Caritasverband Dorsten.

Spenden bis 300 Euro werden vom Finanzamt ohne Bescheinigung anerkannt. Ein Kontoauszug ist dafür ausreichend. Ab 300 Euro wird eine Bescheinigung ausgestellt, wenn im Verwendungszweck die volle Adresse angegeben wurde.

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