Auf dem Dorstener Wochenmarkt dürfen nur noch Lebenmittelhändler Waren anbieten. © Robert Wojtasik
Erst die Buch- und nun die Blumenhändler: Die Bundesnotbremse sollte Klarheit bringen, sorgt aber nur für Kopfschütteln im NRW-Handel. Ein Kommentar.
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Eigene Abgrenzung bei privilegierten Geschäften