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Die „Inzidenzstufe 0“ gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen. Dazu gehört auch der Kreis Recklinghausen.
Sie beinhaltet laut Land NRW die Aufhebung eines Großteils der bestehenden Regeln und Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Hier der Überblick.