Sterbehilfe in Dorsten Arzt (81) verabreicht tödliches Medikament - mit falscher Annahme

Ein Arzt ist angeklagt, weil er in Dorsten eine tödliche Infusion gelegt habe aufgrund einer falschen Annahme.
Ein Arzt ist angeklagt, weil er in Dorsten eine tödliche Infusion gelegt habe aufgrund einer falschen Annahme. (Symbolbild) © Canva
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Zehn Gramm Natrium-Thiopental haben das Leben eines Dorsteners am 31. August 2020 beendet. Er hatte das Zuflussventil zwar selbst geöffnet, aber gelegt hatte die Infusion mit dem tödlichen Medikament ein bundesweit bekannter Sterbehilfe-Arzt. Nun muss dieser sich wegen Totschlags verantworten.

Vorausgegangen war die fälschliche Annahme, der Dorstener habe sich freiverantwortlich für den Suizid entschieden. Der 81-jährige Neurologe und Psychiater hatte nach einer ambulanten psychiatrischen Untersuchung erklärt, dass der Sterbewunsch des Dorsteners plausibel sei. Auch die Einsichts- und Urteilsfähigkeit und damit die Freiverantwortlichkeit sei vorhanden gewesen.

Arzt sah keine Besserungsaussichten

Sein Ergebnis, nachdem er einige ärztliche Unterlagen ausgewertet hatte: Der Mann leide an dauerhaft bleibenden Symptomen nach einer mehrfachen paranoid-schizophrenen Erkrankung (Residualsyndrom), an einer depressiven Störung sowie an einer Sehstörung. Besserungsmöglichkeiten sah der Arzt nicht.

Die Annahme des Mannes, an einer zunehmenden Sehstörung zu leiden, entspreche laut Anklageschrift jedoch nicht den augenärztlichen Befunden. Der Vorwurf: Der Arzt habe diese Befunde nicht eingesehen.

Falsche Annahme wegen Depression

Auch der Schluss des Dorsteners, dass keine Besserungsaussichten mehr bestanden hätten, sei falsch und vielmehr Ausdruck seiner Depression gewesen. Er habe daher nicht mehr freiverantwortlich gehandelt.

Die Hauptverhandlung am Landgericht Essen startet am Dienstag (12.12.). Angesetzt sind sieben Fortsetzungstermine.

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