
Gegen 6.25 Uhr wurde die Bundespolizei in Essen über ein Fahrgelddelikt im RE16 zwischen Essen-Borbeck und dem Essener Hauptbahnhof informiert. Auf dem Bahnsteig zu Gleis 8 befand sich beim Eintreffen der Beamten bereits der Regionalexpress, in dem der Tatverdächtige war.
Zuvor soll der Mann bei einer Fahrscheinkontrolle außer Stande gewesen sein, ein gültiges Ticket vorzulegen. Nach mehrfacher Aufforderung durch die Polizeibeamten verließ der 25-Jährige schließlich den Zug.
Da er keinerlei Ausweisdokumente dabei hatte, wurde er zum Bundespolizeirevier im Hauptbahnhof Essen gebracht.
Hier weigerte sich der guineische Staatsbürger erneut, der Aufforderung der Polizisten Folge zu leisten und widersetzte sich ihnen. Daraufhin drückten die Polizisten den Mann, der in Dorsten wohnt, zu Boden und fixierten ihn.
Setzung eines Schmerzreizes
Er widersetzte sich weiterhin, indem er seine Arme unter seinem Oberkörper verschränkte. Außerdem spuckte der Guineer immer wieder in die Richtung der Bundespolizisten. Zudem hielt er ein Feuerzeug fest umschlossen in seiner rechten Hand, das er erst nach der „Setzung eines Schmerzreizes“ losließ. Verletzt wurde niemand, heißt es in der Mitteilung der Bundespolizei.
In der Bundespolizeidienststelle stellten die Beamten die Identität des Aggressors zweifelsfrei fest. Ermittlungen ergaben, dass der 25-Jährige sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Während der Überprüfung spuckte und trat der Beschuldigte immer wieder gegen die Wände und die Tür der Gewahrsamszelle, schrie lautstark und drohte den Einsatzkräften mit Gewalt.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde wurde dem Dorstener eine sogenannte „Anlaufbescheinigung“ ausgehändigt.
Zur Erklärung: Eine Anlaufbescheinigung wird in manchen Fällen durch eine Behörde bei der Registrierung und Erfassung der biometrischen Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke) ausgestellt. Sie enthält die Registrierungsnummer und Angaben, wo sich die betreffende Person im nächsten Schritt melden soll.
Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Erschleichens von Leistungen, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ein.