DRK Dorsten bietet kostenlose Fahrten an Friedhelm Koch: „Wir wollen das nicht kleinlich handhaben“

Friedhelm Koch, Geschäftsführer des DRK Dorsten, erklärt, wer in den Genuss des kostenlosen Fahrdienstes kommen kann.
Friedhelm Koch (l.), Geschäftsführer des DRK Dorsten, erklärt, wer in den Genuss des kostenlosen Fahrdienstes kommen kann. © Berthold Fehmer / DRK
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Einkaufen, Verwandte und Bekannte besuchen, Fahrten zu Behörden oder kulturellen Veranstaltungen: Was für die meisten Menschen kaum ein Problem darstellt, ist für Behinderte oft mit großen Schwierigkeiten verbunden.

DRK-Geschäftsführer Friedhelm Koch sagt, dass viele nicht das Geld hätten, etwa den Fahrdienst des DRK zu bezahlen. Das und die Corona-Zeit hätten bewirkt: „Viele sind zu Hause geblieben.“

Als das Land Mittel des Stärkungspakts NRW an die Kommunen verteilte, habe das DRK bei der Stadt die Idee von Freifahrten ins Spiel gebracht. Berechtigte Personen sollen nun bis zum Jahresende 2023 maximal zwei Freifahrten im Monat bis zu 50 Kilometer erhalten. Was, wenn das gewünschte Ziel nicht innerhalb dieses Radius liegt? Koch sagt, dass dann der Überhang nach dem Fahrdienst-Tarif bezahlt werden müsse, verspricht aber auch: „Wir werden das nicht kleinlich handhaben.“

Viel Bürokratie

Er verheimlicht nicht, dass er das Freifahrt-Angebot gern auch schon früher gemacht hätte, doch der bürokratische Aufwand sei erheblich gewesen. Eine Verlängerung über den Jahreswechsel gebe es leider auch nicht, weil dies mit den Förderbedingungen des Landes nicht vereinbar gewesen sei.

Für welche Dorstenerinnen und Dorstener kommt das Angebot infrage? Zwei Bedingungen gebe es, sagt Koch. Zum einen muss die Person in ihrer Mobilität außergewöhnlich eingeschränkt sein, sodass eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht infrage kommt. Als Nachweis genügt der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ für „außergewöhnliche Gehbehinderung“. Koch: „Die Person muss nicht zwingend im Rollstuhl sitzen.“

Bedürftigkeit ist Voraussetzung

Zweite Voraussetzung: Die Person muss bedürftig sein, also Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Am einfachsten nachzuweisen sei dies mit dem Dorsten-Pass, so Koch. Aber auch ein Sozialhilfebescheid könne vorgelegt werden.

Fahrten zu ärztlichen oder therapeutischen Maßnahmen, zum Arbeitsplatz oder Ausbildungsstätten sowie teilstationären Einrichtungen sind nicht Teil des Angebots.

Eine rechtzeitige Anmeldung unter Tel. (02362) 65897 montags bis freitags von 10 bis 12 Uhr wird vom DRK gewünscht. „Wir brauchen einen gewissen Vorlauf. Wir müssen es planen können“, sagt Koch, da ja die Fahrten mit dem regulären Fahrdienst in Einklang gebracht werden müssen.

Auch Freifahrten am Wochenende seien möglich. Auch mit mehr als einem Fahrer, falls dies notwendig sei. Wobei Koch auch nicht verschweigt, dass Personalmangel auch beim DRK-Fahrdienst ein Thema ist: „Wir könnten noch einen guten Fahrer gebrauchen.“

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