In der Bauhausstiege gilt teilweise ein absolutes Halteverbot. Anwohner dürfen im eingeschränkten Halteverbot unter einer Voraussetzung trotzdem parken. © Alexandra Schlobohm
Anwohner, Besucher und Geschäftsleute wollen in der Altstadt parken. Die Wünsche lassen sich schwer miteinander vereinbaren. Diese Regeln gelten.
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Sonderregelung für Anwohner
Parkplätze außerhalb der Wälle
Kurzzeitparkplätze könnten kommen