
Wer aktuell Möbel wie Sofas, Sessel, Tische, Stühle oder Boxspringbetten benötigt, kann im Dortmunder Westen ein oder mehrere Schnäppchen machen. Denn hier läuft ein Räumungsverkauf mit Rabatten bis zu 70 Prozent auf den Originalpreis.
Grund für die Standortaufgabe ist ein Gerichtsbeschluss. Demnach entspricht die Brandmeldeanlage in der einzigen Dortmunder Uni-Polster-Filiale nicht den Vorschriften. Die vorhandenen fünf Fensterluken sollen nicht ausreichen. So berichtete es zuerst das Magazin „Wir in Dortmund“. Der Gerichtsstreit mit der Stadt Dortmund lief demnach rund zwei Jahre.
Ähnliches ist auch auf der Homepage des Unternehmens mit ihrem Hauptsitz in Oberhausen zu lesen. „Aufgrund einer städtischen Verordnung sind wir leider gezwungen, den Geschäftsbetrieb in dieser Filiale kurzfristig zu beenden“, heißt es dort.


Das Gebäude an der Spicherner Straße/Arminiusstraße in Dortmund-Dorstfeld, so haben wir am Montag (20.1.) bei einem Vor-Ort-Besuch erfahren, soll im Eigentum der Uni-Polster Handels Gesellschaft GmbH sein. Wie der große Flachbau zukünftig genutzt wird, ist nicht bekannt. Gegen eine Nachrüstung in Sachen Brandschutz habe man sich wegen des hohen finanziellen Aufwands entschieden.
Dem Möbelhaus wurde, so heißt es, eine Frist von vier Wochen eingeräumt, den Standort zu verlassen. Demnach müssten dort Ende Februar 2025 die Lichter dauerhaft ausgehen. So lange haben Kundinnen und Kunden noch Zeit, stark reduzierte Ausstellungsstücke zu erwerben.
Kein neuer Standort in Dortmund
Der Weiterbetrieb an einem anderen Standort in Dortmund sei nicht geplant, heißt es. Damit ist Uni-Polster in dieser Stadt nach fast 20 Jahren nicht mehr mit einer Filiale vertreten. Weitere Standorte sind Bochum, Oberhausen, Coesfeld und Münster.
Uni-Polster an der Spicherner Straße 68/Ecke Arminiusstraße hat montags bis freitags von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet.
Mittlerweile hat sich auch die Stadt zu dem Fall geäußert. Am 21. Januar schreibt Stadtsprecher Christian Schön: „Die Stadt Dortmund hatte eine bauaufsichtsrechtliche Ordnungsverfügung ausgesprochen, das in der ersten Instanz auch gerichtlich bestätigt wurde. Weil aber Beschwerde dagegen eingelegt wurde, handelt es sich noch um ein schwebendes Verfahren, sodass wir keine Auskünfte erteilen können.“
Wie sich die Uni-Polster-Unternehmungsleitung äußerst, lesen Sie in diesem Artikel:
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 20. Januar 2025.