2025 steht vor der Tür Was sich im kommenden Jahr in Dortmund ändert

Dortmunder Skyline vor dem Stadtwappen
Im kommenden Jahr müssen sich die Dortmunder auf einige Änderungen einstellen. © Stephan Schuetze
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Mit dem Beginn des neuen Jahres treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen. Von der Grundsteuer über Wohngeld bis hin zu Entsorgungsregelungen – die Änderungen in Dortmund im Überblick:

Grundsteuer und Mietspiegel:

Ab Januar gelten unterschiedliche Hebesätze für die Grundsteuer. Wohngrundstücke werden künftig mit 625 Prozent besteuert (bisher 610 Prozent), Geschäftsgrundstücke hingegen mit 1.245 Prozent. Grundstücke für land- und forstwirtschaftliche Nutzung (Grundsteuer A) unterliegen einem Hebesatz von 450 Prozent (bisher 325 Prozent). Diese Reform führt zu einer stärkeren Belastung von Nichtwohngrundstücken.

In Dortmund tritt ab 2025 ein neuer Mietspiegel in Kraft, der die durchschnittlichen Mieten in der Stadt abbildet. Der Mietspiegel bietet Mietern und Vermietern Orientierung und gilt für zwei Jahre. Detaillierte Informationen sind ab dem 2. Januar unter dortmund.de/mietspiegel abrufbar.

Grundsteuer ändert sich.
Neue Hebesätze für die Grundsteuer: Insbesondere Nichtwohngrundstücke sind betroffen,© dpa

Erhöhungen bei Wohngeld und Unterhaltsvorschuss:

Ab Januar wird das Wohngeld für viele Haushalte erhöht. Die durchschnittliche Steigerung beträgt 15 Prozent, was rund 30 Euro monatlich entspricht. Zusätzlich könnte ein größerer Kreis an Berechtigten Anspruch auf das staatliche Wohngeld haben. Ein Online-Wohngeldrechner hilft bei der Berechnung und Antragstellung.

Auch der Unterhaltsvorschuss steigt ab dem 1. Januar. Details dazu veröffentlicht die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes zeitnah. Anpassungen an eine mögliche Kindergelderhöhung erfolgen später durch separate Bescheide.

Reform des Namensrechts:

Ab Mai 2025 können Ehepaare erstmals einen gemeinsamen Doppelnamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch Kinder können solche Doppelnamen tragen, unabhängig davon, ob die Eltern selbst einen Doppelnamen führen. Die Regelung erlaubt maximal zwei Einzelnamen, um die Übersichtlichkeit zu wahren.

Digitalisierung bei Passfotos und Führerschein-Umtausch:

Ebenfalls ab Mai werden analoge Passfotos durch digitale ersetzt. Die Fotos können direkt im Amt oder bei zertifizierten Fotografen erstellt werden.

Eine wichtige Frist betrifft Führerscheine: Personen, die nach 1971 geboren wurden und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, müssen diesen bis zum 19. Januar umtauschen. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

Neue Regeln für Altkleiderentsorgung:

Eine EU-Verordnung schreibt vor, dass Altkleider und andere Textilien ab 2025 nur noch über spezielle Container entsorgt werden dürfen. Damit soll Recycling gefördert und eine Verbrennung im Restmüll vermieden werden.

Textilien liegen neben einem Altkleidercontainer.
Altkleider und andere Textilien dürfen ab 2025 nur noch in speziellen Containern entsorgt werden.© Natascha Jaschinski

Steigende Energiepreise:

Die Stromumlage steigt auf rund 3,15 Cent pro Kilowattstunde – eine Erhöhung von 1,3 Cent. Begründet wird der Schritt mit einer neuen Verteilung der Netznutzungskosten. Auch Gaspreise werden teurer, da die Netzentgelte steigen und der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne erhöht wird. Dies wirkt sich ebenfalls auf Heizöl, Benzin und Diesel aus.

Die Stadt Dortmund arbeitet an einem Energienutzungsplan, um den Einsatz erneuerbarer Energien wie Fernwärme oder Wärmepumpen voranzutreiben. 2025 soll die kommunale Wärmeplanung beschlossen werden.

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