Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW erwähnt erstmals ausdrücklich ein mögliches Start-Datum für Jahrmärkte und Kirmesveranstaltungen. In einem für Dortmund wichtigen Punkt fehlt allerdings die Klarheit.
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Ab diesem Datum könnten größere Feste in Dortmund wieder erlaubt sein
Schausteller freuen sich, bleiben aber noch abwartend
Temporäre Freizeitparks tauchen bisher in der Verordnung nicht auf