Startseite Dortmund Fall in Dortmund: Darf man gestohlene Sachen „zurückstehlen“? Mann klaut in Dortmund sein ihm gestohlenes Auto zurück Doch durfte er das überhaupt? Bastian Pietsch Redakteur 27.05.2025 15:00 Uhr Der Fall eines Mannheimers, der sein angeblich gestohlenes Auto in Dortmund entdeckt hat, wirft interessante Rechtsfragen auf. (Symbolbild) © picture alliance / dpa Erst gestohlen, dann verkauft, dann wiedergeholt. In etwa so verläuft die Geschichte des Autos eines 27-Jährigen. Doch das Wiederholen wirft nun Fragen auf. 2 Min Lesezeit Gutgläubiger ErwerbDiebstahl eigener Sachen