Mutmaßlicher Drogendealer festgenommen Polizei stoppt Mann an der Kampstraße

Die Kampstraße in Dortmund
An der Kampstraße wurde am Montag (5.8.) ein Mann festgenommen. (Archivbild) © Felix Guth
Lesezeit

In Dortmund-Mitte wurde ein mutmaßlicher Drogendealer von der Polizei festgenommen. Die Mitteilung hierzu stammt von der Polizei. Am Montagnachmittag (5.8.) beobachteten zivile Beamte einen 29-jährigen Dortmunder in der Martinstraße/Grafenhof, wie er Betäubungsmittel an einen anderen Mann verkaufte. Die Festnahme erfolgte anschließend im Bereich der U-Bahnhaltestelle Kampstraße, wo die Polizisten einen dreistelligen Geldbetrag in dealertypischer Stückelung sicherstellten. Der Mann wurde zur Kriminalwache nach Dortmund gebracht.

Eine Untersuchungshaft wurde jedoch nicht angeordnet, weswegen der 29-Jährige nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wieder freigelassen wurde. Diese Maßnahmen umfassten unter anderem eine erkennungsdienstliche Behandlung. Ihm wird nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Handels mit Betäubungsmitteln bevorstehen.

Warum keine U-Haft?

Um Untersuchungshaft anzuordnen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind einige allgemeine Bedingungen:

  • Tatverdacht: Es muss ein hinreichender Tatverdacht gegen die betreffende Person bestehen, dass sie eine strafbare Handlung begangen hat.
  • Fluchtgefahr: Es muss eine konkrete Gefahr bestehen, dass die Person flieht und sich so dem Strafverfahren entzieht. Faktoren wie das Vorliegen von gefälschten Ausweispapieren, finanzielle Mittel, familiäre oder berufliche Bindungen im Ausland können dazu führen, dass Fluchtgefahr besteht.
  • Verdunkelungsgefahr: Es darf eine Gefahr bestehen, dass die Person Beweismittel vernichtet oder Zeugen beeinflusst, wenn sie auf freiem Fuß bleibt.
  • Schwere des Tatvorwurfs: Die Schwere des Tatvorwurfs kann auch eine Rolle spielen. Bei besonders schweren Straftaten besteht eher die Möglichkeit, dass Untersuchungshaft angeordnet wird.
Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen