
Dürfen Radfahrer bald auch durch Parks und städtische Grünanlagen fahren? Diese Frage beschäftigt aktuell die Politik im Dortmunder Rat. Die Verwaltung hat ein Konzept vorgelegt, nach dem, zumindest in den meisten Dortmunder Parks und Grünanlagen, das bisher geltenden Radfahrverbot aufgehoben werden soll. Künftig sollen dort „Gemeinsame Geh- und Radwege“ ausgeschildert werden. Während Kritiker um die Sicherheit von Fußgängern fürchten, gehen dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) die Vorschläge nicht weit genug.
„Die Beschlussvorlage ist ein kleiner Schritt, der dazu beiträgt, das Radfahren in Dortmund attraktiver zu machen“, urteilt der Kreisverband des ADFC in einer Stellungnahme. Man begrüße „grundsätzlich die längst überfällige Regelung, das Radfahren auch in öffentlichen Park- und Grünanlagen zu erlauben“. Leider sei aber nicht ausgeführt, ob alle Anlagen einbezogen sind.

Gar nicht einverstanden ist man beim ADFC damit, dass der Botanische Garten Rombergpark ebenso wie Westfalenpark und Zoo weiterhin für Radfahrer tabu sein sollen. „Im Rombergpark ist aufgrund der breiten und asphaltierten Wege der Radverkehr gut möglich und muss umgesetzt werden“, heißt es in der Stellungnahme.
Streit um Radfahren auf Friedhöfen
Aktuell bietet der Park auch im Umfeld keine sicheren, alltagstauglichen Radwege. Die Verwaltung stellt zwar in Aussicht, Abschnitte der entsprechenden Wege für den Radverkehr „zu ertüchtigen“. Das sei aber „nicht mehr als eine Absichtserklärung und damit weit weg von einer Umsetzung“, moniert der ADFC. Aktuell seien die Wege im Osten und Westen des Parks „in einem dramatischen Zustand“ und zum Teil kaum mit dem Rad befahrbar – „und das schon seit Jahren“. Diese Wege müssten komplett asphaltiert werden.

Widerspruch gibt es vom ADFC auch zu der Ankündigung der Verwaltung, dass auf den Friedhöfen das Radfahren weiterhin verboten bleiben soll. „Auf vielen Friedhöfen werden bereits heute einige Wege, meistens werktags, als Direktverbindung von Radfahrenden genutzt. Dies darf nicht unterbunden werden“, merkt der ADFC dazu an. Die überwiegende Mehrheit der Radfahrenden sei sich der Bedeutung des Ortes bewusst und nehme entsprechend Rücksicht. „Daher sind auch die wichtigen breiten Verbindungswege auch auf Friedhöfen für den Radverkehr freizugeben.“
Für populistisch und unseriös hält man beim ADFC die Aussage in der Beschlussvorlage der Verwaltung, dass „die notwendige Rücksichtnahme durch die Radfahrenden nicht vorausgesetzt werden kann“. „Radfahrende beweisen täglich auf unzähligen gemeinsamen Rad- und Fußwegen sowie auf den für Radfahrende freigegebenen Gehwegen, dass eine gemeinsame Rücksichtnahme erfolgt“, merken die Radexperten dazu an.