
Dortmund ist auf seinem Weg zur digitalen Stadtverwaltung einen kleinen Schritt weiter. Die Bürgerdienste haben eine neue Software für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (iKfz) eingeführt – und laden die Dortmunder dazu ein, das neue Online-Angebot rege zu nutzen, so Stadtsprecher Maximilian Löchter.
Allerdings gibt es eine Einschränkung: Das Angebot kann derzeit nur von Privatpersonen genutzt werden. Mit der Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung können ab sofort folgende Anträge und Vorgänge vollständig online von zuhause aus erledigt werden:
- Antrag auf Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (Kfz),
- Antrag auf Wiederzulassung eines Kfz,
- Antrag auf Umschreibung eines Kfz mit Kennzeichenwechsel,
- vollautomatisierte Umschreibung eines Kfz ohne Kennzeichenwechsel
- vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz sowie
- vollautomatisierte Adressänderung des*der Halters*Halterin eines Kfz.
Es gibt aber verschiedene Voraussetzungen für den Zugang zu dem neuen Angebot. Das sind:
- Das Fahrzeug muss nach dem 1.1.2015 zugelassen worden sein.
- Die Registrierung im Servicekonto NRW ist erforderlich.
- Es ist eine Identifizierung mit der online Ausweisfunktion erforderlich. Hierfür wird der Personalausweis, die eID-Karte für Unionsbürger beziehungsweise der Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion benötigt.
- Ein Kartenlesegerät oder ein Endgerät mit der kostenlosen Ausweis-App2 müssen vorliegen.
- Die antragstellende Person muss die Möglichkeit zur Bezahlung per Giropay haben. Weitere internetbasierte Zahlverfahren sollen zukünftig angeboten werden.
Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten und den Leistungen der Bürgerdienste erhalten Bürger unter buergerdienste.dortmund.de und über das städtische Service-Center „doline“ unter der Rufnummer (0231) 50-0. Termine können im Internet über buergerdienste.dortmund.de online oder auch telefonisch über die Rufnummer (0231) 50-111 50 vereinbart werden.
Bis Ende 2022 muss die Stadt Dortmund bis zu 173 Verwaltungsleistungen digital anbieten, sprich als Online-Antrag zur Verfügung stellen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist im August 2017 in Kraft getreten und verpflichtet Bund und Länder dazu, bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch anzubieten.
Auf diese Weise soll die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland beschleunigt werden. Dafür müssen Bund, Länder und Kommunen ihre Portale miteinander verknüpfen. Alle Bürger können sich einen personalisierten Login anlegen, um alle Dienstleistungen digital erledigen zu können.