Alle 3 Stunden kommt eine Person in Dortmund in Polizeigewahrsam Vor allem zur „Gefahrenabwehr“

Über 200 Mal im Monat nimmt die Polizei Personen in Dortmund in Gewahrsam und bringt sie ins Polizeipräsidium.
Über 200 Mal im Monat nimmt die Polizei Personen in Dortmund in Gewahrsam und bringt sie ins Polizeipräsidium. © picture alliance/dpa
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Immer wieder bringt die Polizei Dortmund Personen ins zentrale Gewahrsam im Polizeipräsidium. Im Jahr 2024 haben Beamtinnen und Beamte in Dortmund insgesamt 2.853 Mal freiheitsentziehende Maßnahmen eingeleitet, wie die Behörde selbst in einer Pressemitteilung Bilanz zieht.

Dies entspricht 7,8 Einlieferungen pro Tag, heruntergerechnet also gut einer Einlieferung alle drei Stunden.

Die Rechtsgrundlagen für eine Einlieferung sind unterschiedlich. In fast 50 Prozent aller Fälle (1361) habe es sich um eine Maßnahme im Strafprozess gehandelt, teilt die Polizei mit. Dabei geht es um Ermittlungen im Strafverfahren, wie zum Beispiel die Vollstreckung eines Haftbefehls oder wenn eine Person zum Haftrichter gebracht werden soll.

Frei oder Untersuchungshaft?

„Wenn die Maßnahmen abgeschlossen sind, werden die Eingelieferten je nach Ausgang der Prüfmaßnahmen bis zum Beginn ihrer Gerichtsverfahren auf freien Fuß gesetzt oder werden zwecks Untersuchungshaft in eine JVA gebracht“, teilt Polizeisprecher Kay Becker mit.

In über der Hälfte aller Einlieferungen (1459) in das Polizeigewahrsam habe laut Polizei eine sogenannte „gefahrenabwehrende Maßnahme“ zu Grunde gelegen. „Das heißt, eine Polizeibeamtin oder ein Polizeibeamter musste davon ausgehen, dass jemand im Begriff war, eine Straftat zu begehen“, sagt Becker.

Dies sei der Fall, wenn jemand aufgrund seiner Alkoholisierung zu Aggressionen neige, sich Personen in hilfloser Lage befinden oder Platzverweise missachten. Die Entlassung erfolge dann in der Regel nach einigen Stunden oder am Folgetag.

Längerfristiges Gewahrsam möglich

Seit 2018 bestehe zudem die Möglichkeit des „längerfristigen Gewahrsams“ für bis zu maximal 28 Tage. „Zugrunde liegen muss dann aber eine wirklich schwerwiegende Gefahr“, sagt Becker. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand eine terroristische Aktivität plane oder im Rahmen von häuslicher Gewalt ein Verbrechen zu erwarten sei.

In 2024 seien im Dortmunder Polizeigewahrsam neun eingelieferte Personen über mehrere Tage (zwischen 2 und 27 Tage) festgehalten worden. Dabei habe es sich um Personen aus anderen Behörden gehandelt, deren Polizeigewahrsame nicht über die Infrastruktur verfügen, um einen Menschen über einen längeren Zeitraum angemessen unterzubringen.

So sieht eine der Zellen im Dortmunder Polizeigewahrsam für schwer berauschte Festgenommene aus.
So sieht eine der Zellen im Dortmunder Polizeigewahrsam für schwer berauschte Festgenommene aus.© Kevin Kindel (Archiv)

42 Einzelzellen

In Dortmund stehe 42 Einzel- und 3 Sammelzellen zur Verfügung. Hier bekommen sie Essen und Trinken und verfügen über eine Toilette. Mitarbeitende können über Kameras und Gegensprechanlage den Zustand der Gefangenen kontrollieren. So sei sichergestellt, dass sie sich in keiner Gefahrensituation (medizinisch oder weil sie sich selbst etwas antun möchten) befinden, heißt es von der Polizei.

Alle eingelieferten Personen im zentralen Polizeigewahrsam haben prinzipiell das Recht, dass ein Richter entscheidet, ob sie weiter in Gewahrsam bleiben. Dafür höre der Richter die eingelieferten Personen in der Regel an, sagt Polizeisprecher Becker. „Auf diese richterliche Entscheidung hat die Polizei aufgrund der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung keinerlei Einfluss.“

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