Startseite Dortmund Polizisten sollen Zeugen-Video gelöscht haben – Was darf die Polizei mit meinem Handy? Beschlagnahme Polizisten sollen Zeugen-Video gelöscht haben - Was darf die Polizei mit meinem Handy? Bastian Pietsch Redakteur 09.09.2022 08:00 Uhr Für viele Menschen ist das Handy kein Gegenstand wie jeder andere. (Symbolbild) © Jonas Leupe / unsplash.com Für viele Menschen ist das Handy ein sehr persönlicher Gegenstand. Die Polizei hat trotzdem weitgehende Rechte - unter bestimmten Umständen. Ein Überblick, was erlaubt ist und was nicht. Mit Beispielen. 3 Min Lesezeit Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werdenSicherstellung in vielen Szenarien möglichWann Daten gelöscht werden dürfen