
Eigentlich wollte Cathy Hummels mit ihrer Story auf Instagram die deutsche Nationalmannschaft unterstützen – doch sie verwendete dabei eine verbotene SA-Parole. Diese wurde von Hitlers „Sturmabteilung“ (SA) verwendet. Für diesen Satz wurde am 14. Mai der AfD-Politiker Björn Höcke zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt.
Gegenüber der „Bild“ erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München, Juliane Grotz: „Mit Rücksicht auf die umgehende Löschung des Tweets durch die Betroffene, ihre unmittelbar darauffolgenden Erklärungen, die Umstände des Posts und die Person und Persönlichkeit der Betroffenen ergaben sich in subjektiver Hinsicht keine konkreten Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht eines strafbaren Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sodass von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen war.“
Die Staatsanwaltschaft in München habe aufgrund der Berichterstattung rund um den Post von Hummels diesem eine Vorprüfung unterzogen – mit dem Ergebnis, dass dieser nicht strafbar sei.
Mögliche Anzeige Höckes
Anders wurde im Gerichtsverfahren gegen den in Lünen geborenen Höcke entschieden. Dieser kündigte an, Hummels beim selben Gericht anzeigen zu wollen, das ihn verurteilt hat. „Sehr geehrte Frau Hummels, ich werde Sie leider bei der Staatsanwalt Brenzler in Halle anzeigen müssen. Nicht weil ich etwas gegen Sie habe, aber um die Absurdität des Urteils gegen mich zur Kenntlichkeit zu entstellen“, schrieb der AfD-Politiker in einem Post auf X.
Jedoch hat die Staatsanwaltschaft München den Vorfall schon vor der Erstellung einer Strafanzeige Höckes geprüft.

Jurist über die Entscheidung
Der Unterschied zwischen den beiden Fällen liegt laut dem Münchener Juristen Dr. Adam Ahmed (53) im Umgang mit der Parole und dem Hintergrund der Personen, wie er gegenüber der Bild erläutert. Dort sagt er: „Höcke ist Geschichtslehrer und ein rechtsextremer Politiker. Außerdem hat Höcke die verbotene NS-Losung im Zusammenhang seiner Reden als rechtsextremer Politiker offenbar nicht nur einmal verwendet und sich nie vergleichbar distanziert“, sagt Ahmed.
Anders als Cathy Hummels, die kein Studium in Geschichte absolviert hat. Sie studierte an der TU Dortmund Betriebswirtschaftslehre. „Frau Hummels hat sich klar und deutlich von der Formulierung distanziert, die sie noch dazu in einem gänzlich anderen Zusammenhang verwendet hat. Sie hat nach eigenen Angaben offenbar nicht gewusst, dass die patriotische Formel ‚Alles für Deutschland‘ als Kennzeichen der NS-Sturmabteilung gilt“, erklärt Ahmed. Durch den anderen Hintergrund, dem sofortigen Löschen des Posts und der sofortigen Distanzierung, seien diese Fälle unterschiedlich zu bewerten.
Abschließend kann der Münchener Jurist nur sagen: „Herr Höcke hat sich auch hier juristisch verkalkuliert.“