Eine Notvertretung von Ehegatten untereinander wird ab dem 1. Januar 2023 gesetzlich geregelt. Eine Notarin warnt davor, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für überflüssig zu halten.
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Welche Vorschrift wird neu ins Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt?
Was dürfen Ehegatten dann alles entscheiden?
War Ehegatten eine solche gegenseitige Sorge bislang nicht erlaubt?
Wie verfuhren aber Ärzte und Kliniken bisher in Notfällen?
Warum können solche Einwilligungen heute problematisch sein?
Hebelt das Gesetz Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus?
Woher soll die Klinik wissen, dass keine Vorsorgevollmacht vorliegt?