
Denn außerdem darf man die Gebäude nur mit vorher vereinbartem Termin betreten. Die Stadt begründet die Maßnahmen so: „Haltern am See ist bemüht, dazu beizutragen, das aktuell hohe Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus für alle Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Aus Gründen des Infektionsschutzes gibt die Stadtverwaltung deshalb ab sofort in allen städtischen Gebäuden die 3G-Regel vor.“
Für den Zutritt ist somit ein Nachweis über die Immunisierung (geimpft oder genesen), ein Bürgertest (max. Gültigkeit von 24 Stunden), ein PCR-/PoC-PCR-Test (maximal Gültigkeit von 48 Stunden) oder ein Test nach weiteren Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik (maximal Gültigkeit von 48 Stunden) zu erbringen.
Testmöglichkeiten für ungeimpfte Besucher
Die 3G-Regelung gilt auch für die Fälle, in denen Bürger verpflichtet sind, zur Erledigung ihrer Verwaltungsangelegenheiten ein Verwaltungsgebäude persönlich zu betreten, zum Beispiel bei Ummeldungen, Terminen beim Jobcenter und so weiter. Für nicht-geimpfte Besucher seien in der Regel „niedrigschwellige Testmöglichkeiten (wie beispielsweise unmittelbar vor dem Rathaus)“ verfügbar, teilte die Stadt mit.
Wer aus nachgewiesenen Gründen die 3G-Voraussetzungen nicht erfüllen kann, den bittet die Stadtverwaltung um „eine umgehende, wenn möglich telefonische Kontaktaufnahme.“ Dann könnte das weitere Vorgehen angesprochen werden. „Die Mitarbeitenden werden in besonderen, dringenden Notlagen und Anliegen einen persönlichen Gesprächstermin ermöglichen“, verspricht die Stadt.