Über 30.000 Wahlberechtigte in Haltern Benachrichtigungen sind unterwegs und wiegen schwer

Amtliche Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 liegen auf einem Tisch
In diesen Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen an mehr als 30.000 Halterner verschickt. © picture alliance/dpa
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Die Deutsche Post liefert seit Montag (20.1.) über 30.000 Benachrichtigungen an die Wahlberechtigten in Haltern aus. 61 gelbe Briefbehälter, gestapelt auf zwei Rollbehälterwagen, wurden frühmorgens in den Halterner Zustellstützpunkt in der Lohhausstraße geliefert.

Im Briefzentrum Essen wurde die insgesamt 600 Kilo schwere Wahlpost bereits auf die Gangfolge der Zusteller vorsortiert. „Jeder Briefzusteller hat damit rein rechnerisch rund 1.000 Sendungen zusätzlich im Gepäck“, teilte die Deutsche Post DHL mit.

Niederlassungsleiter Hermann Wildenhues versichert in einer Mitteilung: „Unsere Sortierzentren laufen derzeit auf Hochtouren. Wir sind startklar, sowohl die Wahlbenachrichtigungen als auch die Briefverkehre zur Anforderung und Auslieferung von Wahlbriefunterlagen sowie die Wahlbriefe pünktlich und zuverlässig zuzustellen.“

Enges Zeitfenster

Das Zeitfenster, innerhalb dessen Briefwählerinnen und Briefwähler ihre Wahlentscheidung per Post verschicken können, ist durch die vorgezogene Wahl deutlich kleiner als üblich. So sieht der zeitliche Ablauf für die Briefwahl aus:

  • Die Einreichung der Kandidaten musste bis zum 20. Januar erfolgt sein, ab dann laufen die Prozesse über die Zulassung der Einreichungen – der 30. Januar ist der letzte Tag für die Entscheidung über Einsprüche.
  • Ab dem 31. Januar steht also fest, welche Kandidaten für die Parteien in den Wahlkreisen antreten. Dann gehen die Stimmzettel in Druck.
  • Erst ab Anfang Februar können die Briefwahlunterlagen versendet werden – also an diejenigen, die Briefwahl beantragt haben.

Die Deutsche Post appelliert daher an Briefwählerinnen und -Wähler, Briefwahlunterlagen frühzeitig anzufordern bzw. die Wahlbriefe nach Erhalt der Briefwahlunterlagen unmittelbar abzuschicken.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. „Briefwahlstimmen, die bis Donnerstag, 20. Februar, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen bzw. in einer Filiale abgegeben werden, werden die Wahlbüros rechtzeitig erreichen“, heißt es in der Mitteilung

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