Haltern profitiert von Kinderschutz-Netzwerk NRW-Gesetzeslage setzt auch Grenzen

Ein Kommentar von

Ein Kind verschränkt seine Arme vor seinem Kopf.
Vielen Kinder geht es nicht gut. Damit das rechtzeitig auffällt und Jugendämter bei Bedarf eingreifen können, wenn Eltern versagen, hat das Land das Kinderschutzgesetz erweitert. © picture alliance/dpa
Lesezeit

Nordrhein-Westfalen kann sich mit dem bundesweit anspruchsvollsten Kinderschutzgesetz rühmen. Und Haltern profitiert zweifellos davon. Mit Landesmitteln wurde die Koordinierungsstelle für das Netzwerk Kinderschutz eingerichtet.

Mehr als jemals zuvor sollen sämtliche Akteure, die mit Kindern, Jugendlichen und Familien arbeiten, an einen Tisch gebracht werden, um ihre Kenntnisse über potenziell gefährdete Kinder so früh wie möglich austauschen und dann eingreifen zu können. In Haltern wird das neue Gesetz von den Verantwortlichen in der Verwaltung ausdrücklich begrüßt.

Zwar lassen sich in der Stadt keine sozialen Brennpunkte ausmachen. Doch auch hier werden Kinder in Einzelfällen vernachlässigt, missbraucht oder Gewalt ausgesetzt.

Grenzen der Arbeit

Das Kinderschutzgesetz kann aber nur soviel leisten, wie es denjenigen, die damit arbeiten sollen, auch die Möglichkeit dazu einräumt. So gibt es in NRW keine gesetzliche Pflicht für die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen). Auch besteht keine Kindergartenpflicht.

Das Elternrecht als Grundrecht sichert hier das Recht der Eltern auf Kindererziehung und schützt vor staatlichen Eingriffen. Es zeigt dem Netzwerk zugleich seine Grenzen auf. Denn im Extremfall kann Kindesmisshandlung dann frühestens bei der Einschulung entdeckt werden.

Mehr Jobs

Sie sind bereits registriert?
Hier einloggen