
Auf dem Papier klingt es vielleicht wie eine gute Idee, in der Praxis ergibt sie jedoch überhaupt keinen Sinn: Selbsttests unter Aufsicht im Restaurant, Fitnessstudio oder Schwimmbad. Kein Wunder, dass wir in Haltern bei unser kleinen Umfrage niemanden gefunden haben, der diese Option anbietet.
Das liegt vermutlich daran, dass die Corona-Schutzverordnung in diesem Fall mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Wann gilt jemand als geschult, um so einen Selbsttest zu beaufsichtigen? Muss derjenige die ganzen 15 Minuten Wartezeit beim Kunden bleiben? Ist er am Ende haftbar, wenn doch manipuliert wird?
Wie sollten Gastronomiebetriebe überhaupt Leute finden, die diese Aufgabe übernehmen wollen, wo sie doch sowieso schon kein Personal finden? Was genau passiert, wenn ein Kunde positiv getestet wird?
Kunden können sich doch an Teststelle testen lassen
Ich kann die Bedenken der Geschäftsführer sehr gut nachvollziehen. Auch wenn der Kellner oder die Mitarbeiterin im Fitnessstudio in so einem Fall nicht in Quarantäne müsste, würde ich an deren Stelle nicht mit gutem Gefühl und Gewissen weiterarbeiten können.
Für die Betreiber bringt die Regelung also nur Probleme, für Kunden keinen erkennbaren Vorteil. Diese können sich ja einfach bei einer offiziellen Teststelle testen lassen – kostenlos. Am Ende hat die Regelung also nur ein Gutes: Sie ist nicht verpflichtend.