
Das Heimatministerium in Düsseldorf hat als Oberste Denkmalbehörde entschieden, die frühere Zeche Auguste Viktoria 8 unter Denkmalschutz zu stellen. Weder die Stadt noch die RAG Immobilien als Besitzerin wollten das, der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hingegen sieht in AV 8 ein repräsentatives Zeugnis der traditionsreichen Bergbautätigkeit im Vest Recklinghausen. Die RAG zeigt in einer ersten Stellungnahme wenig Verständnis.
Man werde sich nach dem aktuellen Schreiben des Heimatministeriums zunächst mit der Stadt Haltern in Verbindung setzen, um zu erfahren, wie sich das weitere Verfahren gestalten werde, heißt es aus Essen. Die RAG geht in jedem Falle davon aus, dass die Stadt AV 8 in die Denkmalliste eintragen werde. „Eine Restaurierung ist uns bei dem aktuellen Zustand der Anlagen nicht möglich und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch nicht zumutbar“, sagt eine Sprecherin des Unternehmens.
„Einschätzung bestätigt“
Eigentlich sollte die alte Zeche abgerissen und – laut Vorgabe des Rahmenbetriebsplanes – das Gelände der Natur zurückgegeben werden. Die Stadt Haltern hätte auch Interesse, hier mit der Stadt Marl ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Nun aber ist zunächst Stillstand. Die RAG Immobilien kann nicht mit dem Abschluss-Betriebsverfahren beginnen.
Die LWL-Denkmalpflege/Landschafts- und Baukultur in Westfalen (DLBW) hatte nach Stilllegung von Auguste Viktoria 2015 einen Denkmalwert für das Fördergerüst, die Schachthalle und das Maschinenhaus festgestellt. Dabei stützte sie sich auf ein Gutachten. „Unsere Einschätzung wurde nun durch die Ministerin bestätigt. Das wird natürlich von Seiten des Denkmalfachamtes sehr positiv bewertet“, erklärt ein Sprecher des Landschaftsverbandes.
AV 8 als Landmarke
Immerhin repräsentierten die baulichen Zeugnisse das Ende der traditionsreichen Bergbautätigkeit im Vest Recklinghausen ebenso wie die nordwestlichste Ausdehnung des rheinisch-westfälischen Steinkohlenreviers. Dabei komme insbesondere dem Doppelstrebengerüst in geschweißter Kastenbauweise eine herausragende Bedeutung für die Entwicklungsgeschichte der Seilstützkonstruktionen zu. „Mit seiner einzigartigen A-Form hat es als identitätsstiftende Landmarke an der Lippe und zugleich eine Art Wahrzeichen an der Schnittstelle zwischen Ruhrgebiet und Münsterland eine hohe ortsbildprägende Wirkung“, betont der LWL.
Dass Vieles auf dem Zechengelände gestohlen oder zerstört wurde, erschüttert den LWL nicht. Kupferdiebstähle und Vandalismus seien leider keine Seltenheit. Aber die 6-Seil-Förderung am Schacht 8, für die es im hiesigen Bergbau nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Beispiele gebe, sei anhand der historischen Gleichstromfördermaschine nach wie vor anschaulich ablesbar. „Eine Wiederherstellung des bauzeitlichen Zustandes muss grundsätzlich erst einmal nicht erfolgen. Sie kann jedoch gegebenenfalls zur Anschaulichkeit des jeweiligen Denkmals beitragen.“

Die RAG Immobilien sieht der LWL erst einmal in der Pflicht. Laut NRW-Denkmalschutzgesetz haben Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte die Pflicht, ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Die dauerhafte Erhaltung der denkmalwerten Substanz ist zu gewährleisten.
Ein Nutzungskonzept könne laut LWL von Eigentümerseite erarbeitet oder in Auftrag gegeben werden. Hier gebe es Möglichkeiten wie Wettbewerbsverfahren oder Machbarkeitsstudien. Die Denkmalbehörden betreuen und beraten gern den gesamten Prozess.