Förderung Geld für den alten Kühlschrank: So kommt man in Haltern an die 100 Euro

Wer seinen alten Kühlschrank gegen einen neuen tauscht, bekommt in Haltern bald eine Prämie. Für die Förderung gelten aber strenge Regeln.
Wer seinen alten Kühlschrank gegen einen neuen tauscht, bekommt in Haltern bald eine Prämie. Für die Förderung gelten aber strenge Regeln. (Symbolbild) © picture alliance/dpa
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Alte Kühlschränke und Gefriertruhen sind echte Klimakiller. Um die Halternerinnen und Halterner zum Kauf eines modernen Kühlschrankes zu überreden, gibt es ab Montag (13. Juni) 100 Euro Prämie. Wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt, will man so „Energie einzusparen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen“ leisten.

Aber nicht jeder Tausch wird unterstützt. Es gibt eine ganze Reihe von Regeln für die Förderung. Das betreffende Gerät muss mindestens 15 Jahre alt sein. Außerdem kann es nur getauscht werden, wenn es eine Kühl-Gefrierkombi, Gefriertruhe, ein Kühlschrank oder Gefrierschrank ist.

Das Gerät muss in Haltern stehen und darf ausschließlich privat genutzt werden. Der alte Bürokühlschrank fällt also nicht in die Förderung. Das Altgerät muss zudem sachgerecht entsorgt werden und es braucht einen Entsorgungsnachweis. Dieser Nachweis kann ab Montag über das Serviceportal der Stadt ausgedruckt werden.

Aber nicht nur für das alte Gerät gibt es Vorgaben. Das neue Gerät muss natürlich ein höheres Energie-Effizienzlabel haben. Das Label erkennen Verbraucher meist an einem Aufkleber mit einer Skala von grün zu rot. Die besten Neugeräte haben die Effizienzklasse A (grün), die schlechtesten fallen in die Klasse G (tiefrot). Wer die Förderung haben will, muss ein Neugerät mit dem Label A, B oder C kaufen.

Gleiche Größe und gleiche Bauart

Das Neugerät muss von der Größe und Bauart zudem mit dem alten Gerät vergleichbar sein. Wer beim Umzug den alten kleinen Kühlschrank gegen einen großen mit Gefriertruhe tauschen will, kann sich also keine Hoffnung auf die 100 Euro Förderung machen.

Die Förderung wird auch nur dann ausgezahlt, wenn der Brutto-Kaufpreis für das neue Gerät Brutto-Kaufpreis mindestens 300 Euro beträgt. Neben all diesen Regeln ist auch die Reihenfolge wichtig. Der Antrag muss gestellt werden, bevor der neue Kühlschrank gekauft wurde.

Alle Informationen rund um das Angebot finden Interessenten ab Montag im Serviceportal der Stadt unter dem Stichwort „Kühlgeräteförderung“. Sollten danach noch Fragen offen sein, steht der Fachbereich 61 (Klimaschutz) per Mail (klimaschutz@haltern.de) oder telefonisch (02364 933295) zur Verfügung.

Das Projekt kommt aus der Reihe klimafit.ruhr. Es wird gemeinsam vom Regionalverband Ruhr (RVR), dem Handwerk.NRW und den beteiligten Kommunen, wie zum Beispiel Haltern, umgesetzt. Es soll der Region dabei helfen, die Vorgaben des Pariser Abkommens einzuhalten.

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