Corona-Regeln Ungeahnte Freiheiten: Diese Corona-Lockerungen gibt es in Haltern

Hier noch mit Masken, aber ab Freitag (9. Juli) gelten neue Regeln für Halterner.
Hier noch mit Masken, aber ab Freitag (9. Juli) gelten neue Regeln für Halterner. © Blanka Thieme-Dietel (A)
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Ab Freitag (9. Juli) gilt in Haltern am See und dem Kreis Recklinghausen die neue „Inzidenzstufe 0“, die die Landesregierung am Mittwoch (7. Juli) doch etwas überraschend eingeführt hat.

Damit gibt es für die Halterner ungeahnte Freiheiten. Zum Beispiel bei privaten Veranstaltungen/Partys. Zuvor wurde zwischen den beiden Veranstaltungsformen unterschieden. Diese Unterscheidung fällt nun weg. Das dürften viele Halterner begrüßen. Denn die Verunsicherung war bei den Bürgern schon zu spüren, wie die Stadt Haltern mitteilte.

Unsicherheit bei privaten Veranstaltungen

„Die Anfragen beruhen weitestgehend auf der Unsicherheit, dass man als ‚Veranstalter‘ selbst die Verantwortung sich und seinen Gästen gegenüber tragen muss: Der 60. Geburtstag, der Kindergeburtstag, Hochzeit mit Musik oder ohne … was ist Party und wie wird es beurteilt, mit 15 Leuten draußen im Garten zu sitzen. Planwagenfahrten waren auch immer wieder Grund von Anfragen“, so Pressesprecherin Sophie Hoffmeier.

Nun sind die Regeln klar. Für private Veranstaltungen und Partys gilt: Bei mehr als 50 Teilnehmern (einschließlich immunisierter Personen) gilt eine Testpflicht für nicht immunisierte Personen. Dann gibt es auch keine Beschränkungen mehr. Wer ohne Tests eine private Feier durchführen will, muss weiter Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden beachten.

Keine Personenbegrenzung im Einzelhandel

Und generell: Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Mindestabstände werden nur noch empfohlen.

Auch noch wichtig für Halterner:

  • Bei Ferienfreizeiten muss einmalig bei Beginn getestet werden.
  • Im Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist, fällt die flächenmäßige Personenbegrenzung weg. Aber: Die Maskenpflicht bleibt bestehen.
  • In Halterns Gastronomie gibt es keine Einschränkungen mehr, solange es Abstände oder Abtrennung zwischen Tischen gibt. Das Bedienpersonal muss aber weiter Maske tragen, wenn kein Negativ-Test vorliegt.
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