
Der Ausbau der Windenergie soll beschleunigt werden, dafür wird der 2024 beschlossene Regionalplan nun schon wieder geändert. 113 Zonen und 2036 Hektar Fläche wurden für den Bereich des Regionalverbandes Ruhr als potenzielle Flächen für Windenergieanlagen ermittelt.
Die Hauptlast im Kreis Recklinghausen sollen die Städte Dorsten (488,6 Hektar) und Haltern (681,9 Hektar) tragen. Die SPD-Fraktion ist der Ansicht, dass nicht allen Halterner Bürgerinnen und Bürger die Größenordnung und die Konsequenzen für die Stadt bewusst ist. Sie beantragt deshalb eine Sondersitzung des Stadtentwicklungsausschusses.
Die SPD stellt die Regionalplanänderung nicht infrage. Vielmehr möchte sie mit einer Erörterung im Stadtentwicklungsausschuss größtmögliche Transparenz für die Stadtgesellschaft herstellen. „Wir sind uns sicher, dass die Akzeptanz für erneuerbare Energien mit einem breiten Informationsangebot wächst“, schreibt Fraktionsvorsitzende Beate Pliete in ihrem Antrag an den Bürgermeister. Die Sondersitzung sei erforderlich, da das öffentliche Beteiligungsverfahren beim RVR vom 20. Januar bis 3. März vorgesehen sei. In diesen Zeitraum falle keine reguläre Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses.
Erörterung dringend geboten
In der Sondersitzung erwartet die SPD neben der Diskussion auch eine Einschätzung der Stadtverwaltung zur geplanten Änderung abgibt. Auch wenn der RVR bereits in einer Präsenz- und einer Onlineveranstaltung am 16. und 17. Januar das Vorhaben vorgestellt habe, hält die SPD eine Erörterung im zuständigen Fachausschuss für dringend geboten. Zumal die Größenordnung erhebliche Auswirkungen auf das Stadtgebiet haben werde.
Beate Pliete hatte erwartet, dass Bürgermeister Stegemann das wichtige Thema schon beim Neujahrsempfang anspricht. Wie viele Windräder letztlich in Haltern gebaut werden, ist noch unklar. Hauptgebiete sind der Westen Halterns (die Hohe Mark) und Hullern.
Planung künftig steuern
Ziel ist, die Änderung des Regionalplanes bis zum Sommer zu beschließen. Denn dann kann künftig der Ausbau der Windenergie gesteuert werden. Windräder in den Windenergiebereichen werden privilegiert genehmigt. Wer außerhalb dieser Flächen bauen will, bekommt nur noch in einem Einzelfall eine Genehmigung. Repoweringvorhaben sind bis Ende 2030 möglich.
Die Unterlagen zum geänderten Planentwurf können auf der Internetseite des Regionalverbands Ruhr abgerufen werden. Stellungnahmen sind bis zum 3. März möglich: elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ oder per Mail an beteiligung-rpruhr@rvr.ruhr.