
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den kommenden Jahren umgetauscht werden. Zuerst endet die Frist für alle, die einen Führerschein besitzen, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt und dessen Besitzer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurde. So steht es in einer EU-Richtlinie, die Deutschland umsetzt.
Für diesen Zwangsumtausch wird eine Gebühr in Höhe von 30,30 Euro fällig – plus die Kosten für ein aktuelles biometrisches Passfoto. Da kommt in einigen Familien schon ordentlich was zusammen.
Keine Prüfung oder Gesundheitscheck
Und das nicht genug: Nach 15 Jahren muss wieder ein neuer Führerschein beantragt werden. Auch das wird wieder Geld kosten. Warum müssen wir das alles bezahlen? Immerhin: Eine Prüfung oder einen Gesundheitscheck muss man nicht absolvieren – auch wenn man das ab einem gewissen Alter zur Bedingung machen könnte. Aber das ist ein anderes Thema.
Nun könnte man bei allen Gebühren immerhin erwarten, dass jeder Betroffene an den Umtausch zum Beispiel per Post erinnert wird. Doch das ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, jeder Autofahrer ist selbst gefordert, sich zu kümmern. Die Termine im Bürgerbüro sind aber rar. Doch auch das ist ein anderes Thema.