
Ein 18-Jähriger aus Dortmund springt aus elf Metern von einer Brücke in Senden in den Dortmund-Ems-Kanal. Die Folge: starke Verletzungen im Rückenbereich. Ein Rettungshubschrauber brachte ihn ins Universitätsklinikum Münster. Mittlerweile geht es dem jungen Mann glücklicherweise besser. Doch es hätte viel mehr passieren können.
Deswegen warnt die Bundespolizei vor Sprüngen von Brücken. „Leider gibt es im Ruhrgebiet immer wieder Personen, denen der Besuch im Freibad oder am Badesee zu langweilig ist, weshalb sie sich eine andere Möglichkeit suchen und von Eisenbahnbrücken springen, wie zum Beispiel in den Rhein-Herne-Kanal“, heißt es in einer Mitteilung.
Spannung von bis zu 15.000 Volt
Aber: Das Springen von solchen Brücken birgt erhebliche Lebensgefahr und ist gesetzlich verboten. Besonders das Betreten der Gleisanlagen auf Eisenbahnbrücken kann tödlich enden, da moderne Züge fast lautlos fahren und oft erst sehr spät bemerkt werden.
Darüber hinaus besteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und Schutzeinrichtungen die Gefahr, in lebensbedrohliche Nähe zum 15.000 Volt führenden Oberleitungsnetz zu kommen. Es muss nicht einmal eine direkte Berührung erfolgen, bevor ein gefährlicher Lichtbogen überspringt.
Haftstrafe möglich
Die Polizei warnt zudem davor, dass beim Sprung in Gewässer Gegenstände im Wasser – vor allem im Bereich von Brücken – übersehen werden können. Dies könne zu tödlichen Verletzungen führen.
Die Bundespolizei macht außerdem darauf aufmerksam, dass Personen, die aufgrund ihres Aufenthaltes im Gleisbereich eine Schnellbremsung von Zügen verursachen, einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr begehen. Dies kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden. Für den unbefugten Aufenthalt im Gleisbereich kann zudem ein Bußgeld von 25 Euro bis 900 Euro verhängt werden.