50 Kilo Cannabis Zollhündin Frieda spürt Drogen-Pakete auf, Mann in Gelsenkirchen verhaftet

Die fleißige Frieda vor einem Zoll-Fahrzeug.
Sie hat den Braten gerochen: Zollhündin Frieda hat geholfen, 50 Kilo Marihuana und Amphetamine aus dem Verkehr zu ziehen. © Zoll Duisburg
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Bei einer Kontrolle des internationalen Postverkehrs in Hamminkeln bewies Zollhündin Frieda am 13. Februar eine feine Spürnase und erschnüffelte drei verdächtige Paketsendungen aus Spanien, die weiter nach Gelsenkirchen gehen sollten. Die Zöllner fanden in einem Paket 13 Kilogramm Marihuana. Die beiden anderen wurden geröntgt und wiesen die gleichen Strukturen auf, sodass von weiteren 26 Kilogramm Cannabis ausgegangen wurde, wie das Zollfahndungsamt Essen mitteilt.

Die Beamten beschlossen, dem Empfänger eine Falle zu stellen.

Zugriff auf Supermarkt-Parkplatz

Um nicht nur die Drogen aus dem Verkehr zu ziehen, sondern auch den Täter dingfest zu machen, wurde das Paket in Gelsenkirchen zugestellt, unter Beobachtung der Beamten. Ein 39-jähriger Albaner wartete an einem Supermarktparkplatz auf die Sendungen, winkte den Paketkurier zu sich und nahm die Pakete an. Nun griffen die Zöllner zu und nahmen den überraschten 39-Jährigen noch auf dem Parkplatz fest.

In der Folge durchsuchten sie zwei Wohnungen in Hertens Nachbarstädten Herne und Gelsenkirchen – wieder unterstützt durch Zollhündin Frieda. Sie fanden weitere sechs Kilogramm Marihuana, 288 Gramm Amphetamin, einen Liter Amphetaminöl und leere Umverpackungen von Betäubungsmitteln.

Blick in eines der Drogen-Pakete: Das Marihuana ist luftdicht in Plastik verpackt.
Post aus Spanien für einen Mann in Gelsenkirchen: Zollfahnder haben eines der drei Pakete geöffnet. Der Inhalt: 13 Kilo Marihuana, luftdicht in Plastik verpackt.© Zoll Duisburg

Der Straßenverkaufswert der sichergestellten Drogen beläuft sich laut Zollfahndungsamt auf über 450.000 Euro. Der 39-Jährige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Die Einfuhr von Marihuana nach Deutschland ist, egal in welcher Menge und auf welchem Weg, weiterhin verboten.

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