Auszeichnung Fatos Ay-Kaya aus Herten rettet kleinen Jungen an Bahnübergang in Recklinghausen

Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers übergibt die Belobigungsurkunde an Fatos Ay-Kaya aus Herten
Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers übergibt die Belobigungsurkunde an Fatos Ay-Kaya aus Herten © Bezirksregierung Münster
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Sie hat geistesgegenwärtig und umsichtig gehandelt und so wahrscheinlich eine Tragödie verhindert: Nach dem Vorfall in Recklinghausen wurde der Hertenerin Fatos Ay-Kaya jetzt eine besondere Auszeichnung zuteil. Für ihre vorbildliche Rettungstat erhielt sie von Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers eine sogenannte Öffentliche Belobigung.

Kleinen Jungen im Rückspiegel entdeckt

Was war passiert? Fatos Ay-Kaya musste mit dem Auto am Bahnübergang in Recklinghausen-Suderwich vor der geschlossenen Schranke warten. Da bemerkte sie im Außenspiegel einen kleinen Jungen, der sich zu Fuß dem Bahnübergang näherte. Er war ganz alleine unterwegs. Dadurch, so berichtet Fatos Ay-Kaya, sei sie sofort auf ihn aufmerksam geworden und habe ihn beobachtet.

Als die Hertenerin die Gefahr realisierte, handelte sie sofort. Geistesgegenwärtig stieg sie aus dem Auto, lief zu dem Jungen und hielt kurz vor der Schranke auf. Er wollte augenscheinlich über den Bahnübergang laufen, was ein fürchterliches Ende genommen hätte. Denn nur Sekunden nach der Rettung rauschte der Zug an den Schranken vorbei. Fatos Ay-Kaya setzte den Jungen in ihr Auto und rief die Polizei, die das Kind unversehrt an seine Eltern übergab.

Bei der Übergabe der Belobigungsurkunde betonte Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers: „Sie haben mit Ihrem Handeln dem kleinen Jungen wahrscheinlich das Leben gerettet. Sie waren aufmerksam, vorausschauend und haben in Sekundenschnelle eine gleichermaßen von Mitmenschlichkeit und Mut geprägte Entscheidung getroffen.“

Zum Thema

Stichwort: Öffentliche Belobigung

Eine Öffentliche Belobigung ist eine staatliche Anerkennung für eine Rettungstat. Die Anregung für eine öffentliche Belobigung oder für eine Rettungsmedaille kann jede/r an die zuständige Bezirksregierung oder Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalens schicken. Dabei ist es hilfreich, Zeugen des Geschehens anzugeben, die den Tathergang möglichst genau schildern können. Die zuständige Bezirksregierung veranlasst die erforderlichen Ermittlungen und übersendet diese zusammen mit einer Stellungnahme zu dem Rettungsvorgang an die Staatskanzlei. Über die Anerkennung von Rettungstaten und öffentlichen Belobigungen entscheidet der Ministerpräsident.

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