Drogenküche explodiert, Bande aufgeflogen BGH soll auch das höchste Urteil überprüfen

Feuerwehr-Großeinsatz nach der Explosion einer Drogenküche in einer Lagerhalle am Ostring in Westerholt am 17. August 2021.
Feuerwehr-Großeinsatz nach der Explosion einer Drogenküche in einer Lagerhalle am Ostring in Westerholt am 17. August 2021. © Christian Lackmann
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Der Komplex um die explodierte Drogenküche in einer Lagerhalle am Ostring in Westerholt wird erneut zu einem Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Auch der zuletzt als mutmaßlicher Chef der internationalen Bande am Bochumer Landgericht zu zehn Jahren Haft verurteilte Mann mit dem Spitznamen „Gino“ hat jetzt Revision eingelegt.

Der Mann war inmitten des laufenden, ersten „Ostring-Prozesses“ im Herbst 2022 festgenommen worden. Im ersten Verfahren waren ein Drogenkoch (38) aus den Niederlanden zu mehr als fünf Jahren, ein Chemikalienbeschaffer (50) zu achteinhalb Jahren und die Hertener Vermieterin der Halle zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Auch hier hatten zwei Angeklagte später Revision eingelegt – eine Entscheidung beim BGH steht aber noch aus.

„Gino“ dreht den Spieß um

Der Drogenkoch hatte in einer Lebensbeichte die anderen Angeklagten, vor allem aber „Gino“, schwer belastet. Als Kronzeuge vor Gericht hatte der 38-Jährige seine Anschuldigungen wiederholt. „Gino“ hatte den Spieß umgedreht, den Niederländer als Lügner und seinerseits als Bandenchef hingestellt.

Die Richter stützten sich am Ende aber auf die in ihren Augen glaubhaften Angaben des Kronzeugen.

Im August 2021 war es in einer Lagerhalle am Ostring zu einer Explosion gekommen. Dabei war das Amphetaminlabor aufgeflogen.

Mit einer Entscheidung beim BGH ist frühestens Ende 2023 zu rechnen.

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