Neue Corona-Schutzverordnung Corona-Regeln im Hertener Copa Ca Backum – einige bleiben, einige entfallen

Im Copa Ca Backum gelten neue Corona-Regeln.
Im Copa Ca Backum gelten neue Corona-Regeln. © Oliver Prause
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Seit 3. April 2022 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung. Viele Schutzmaßnahmen entfallen. Schwimmbad-Betreiber können jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und individuelle Regelungen festlegen.

Unterschiedlich strenge Regelungen in den Städten

So kommt es, dass zum Beispiel in den Bädern in Recklinghausen und Dortmund weiterhin mindestens eine medizinische Maske getragen werden muss. Das „Maritimo“ (Oer-Erkenschwick) und das „Wananas“ (Herne) teilen mit, dass das Tragen einer Maske „freiwillig“ ist. Das Maritimo weist aber wiederum auf die kostenlose Corona-Teststation am Eingang hin.

Das Copa Ca Backum hält es so wie zum Beispiel auch das „Atlantis“ in Dorsten: Den Badegästen wird das Tragen einer Maske „empfohlen“ – aber verpflichtend ist das nicht mehr. Grundsätzlich gilt in allen Bädern der Region: Sämtliche „G-Regeln“ (3G, 2G, 2G+ …) entfallen. Niemand muss mehr einen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis vorzeigen.

Einige Regeln gelten im Copa Ca Backum aber unverändert: Bade- und Saunagäste müssen sich regelmäßig die Hände desinfizieren, 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Gästen einhalten, die Nies- und Hustenetikette wahren, möglichst kontaktlos bezahlen, auf Umarmungen und Händeschütteln verzichten und bei Krankheitsanzeichen gar nichts erst ins Copa kommen.

Verkauf von E-Tickets weiterhin eingeschränkt

Und noch etwas bleibt unverändert: Über den Online-Shop des Copa gibt es weiterhin nur ein kleines Kontingent an E-Tickets für Schwimmbad und Sauna. Der Großteil der Karten steht nur vor Ort an der Kasse zu Verfügung. Und an den Wochenenden gibt es überhaupt keine E-Tickets, sondern nur Vor-Ort-Verkauf.

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