
Ob es das wert war? Ein Unbekannter hat offenbar am Eingang zu einem Café etwas unterschlagen. Er nahm eine Tasche mit, die ihm nicht gehörte. In der Tasche befanden sich keine Wertgegenstände. Dennoch sucht die Polizei nun nach dem mutmaßlichen Täter.

Laut Angaben der Polizei kam es bereits am 7. September 2024 zu dem Fall von Unterschlagung am Café Laurel in Herten-Süd. Der bislang unbekannte Tatverdächtige soll zwischen 19.15 und 19.20 Uhr eine unbeaufsichtigte Tasche vom Außenbereich der Bar entwendet haben.
Die Tasche gehört einem 57-Jährigen aus Recklinghausen und enthielt persönliche Gegenstände, unter anderem Bierdosen, Tabak, eine Zigarettenschachtel sowie Sonnen- und Lesebrillen und Kopfhörer der Marke JBL. Der Verdächtige wurde auf einem schwarzen Fahrrad beobachtet, das rechts einen Seitenspiegel und hinten einen schwarzen Korb hatte.
Verdächtiger mit dunklem Bart
Der tatverdächtige Mann wird als etwa 35 bis 40 Jahre alt, mit dunklem Haar und dunklem Bart beschrieben. Zum Zeitpunkt der Tat trug er eine dunkle Sonnenbrille, ein schwarzes T-Shirt, graue kurze Hosen und weiße Schuhe mit weißen Socken.
Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Wer Angaben zu dem Verdächtigen machen kann, wird gebeten, sich zu melden. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 0800 / 2361111 entgegen.
Wie kommt es, dass mehrere Monate vergehen, bis die Fotos veröffentlicht werden? Das liegt daran, dass eine sogenannte Öffentlichkeitsfahndung eines der letzten Mittel zur Ergreifung der Täter ist. Zuvor müssen alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein. Und das kann dauern. Die Spurenauswertung oder die Befragung von Zeugen benötigt Zeit. Auch Videos müssen erst einmal von der Polizei gesichert und gesichtet werden.
Am Ende entscheidet nicht die Polizei darüber, ob ein mutmaßlicher Täter sein Gesicht im Internet oder in der Zeitung wiederfindet, sondern die Staatsanwaltschaft muss einen Antrag zur Veröffentlichung von Fotos oder Videos stellen. Ein Richter prüft dann, ob alle anderen Ermittlungsansätze ausgeschöpft sind. Hintergrund dieses komplizierten Vorgehens: Es muss abgewogen werden zwischen den Persönlichkeitsrechten der abgebildeten Person einerseits und dem Strafanspruch des Staates andererseits.
Denn theoretisch könnte es auch passieren, dass ein Foto einer Person veröffentlicht wird, bei dem sich später herausstellt, dass sie gar nichts verbrochen hat – was für Betroffene weitreichende Konsequenzen hätte.