Nach Taschendiebstahl in Herten 25-jährige Frau nur vier Tage später zu Haftstrafe verurteilt

Eine Hand nimmt eine Geldbörse aus einer Handtasche, die sich eine Frau über die Schulter gehängt hat.
Wenige Tage nach einem Taschendiebstahl ist eine 25-jährige Frau im Schnellverfahren verurteilt worden. (Symbolbild) © picture alliance / Federico Gambarini/dpa
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Das ging schnell: Am Samstag (27.7.) ist laut Polizeiangaben eine 25-jährige Frau aus Bulgarien bei einem Taschendiebstahl in Herten-Langenbochum erwischt worden. Schon am Mittwoch (1.8.) musste sie sich vor dem Amtsgericht Recklinghausen verantworten, das in einem Schnellverfahren zu einem Urteil kam. Ihre Begleiterin musste hingegen sofort ins Gefängnis.

Wie die Polizei berichtet, wurde die 25-Jährige am Wochenende dabei ertappt, wie sie in einem Supermarkt an der Westerholter Straße in Herten die Geldbörse einer Kundin klaute.

Eine 45-jährige Frau hatte die Kundin in ein Gespräch verwickelt und damit so abgelenkt, dass die 25-Jährige die Geldbörse stibitzen konnte. Der Kundin fiel der Diebstahl jedoch rechtzeitig auf, sodass die beiden Tatverdächtigen durch Mitarbeiter des Discounters gestellt werden konnten.

Polizeibeamte brachten die beiden Frauen zur Wache. Bei der Überprüfung fiel auf, dass gegen die 45-Jährige ein Haftbefehl vorlag. Sie wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die 25-Jährige wurde hingegen am Donnerstag (1.8.) in einem beschleunigten Verfahren am Amtsgericht Recklinghausen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird.

Beschleunigte Verfahren sind laut Gesetz nur in solchen Fällen zulässig, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist oder eine klare Beweislage besteht.

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