
Nicht selten kommt es zu derartigen Unfällen, wie er sich am Mittwoch (29.5.) in Herten-Mitte ereignet hat. Wie die Polizei berichtet, ist ein Jugendlicher gegen 21 Uhr bei einer Kollision im Bereich der Kreuzung Feldstraße/ Gartenstraße leicht verletzt worden.
Was ist passiert? Wie die Behörde mit Sitz in Recklinghausen mitteilt, war ein zwölfjähriger Hertener auf dieser viel befahrenen Nord-Süd-Verbindung mit einem E-Bike unterwegs. Der Jugendliche fuhr zwar auf dem Geh- und Radweg, aber in falscher Richtung. Weil der Hertener laut Polizeiangaben im Kreuzungsbereich mit der Gartenstraße auch noch eine rote Ampel missachtet habe, kam es zu einer Kollision mit einem Pkw.
Eine 29-jährige Autofahrerin aus Düsseldorf hatte den jungen Fahrradfahrer beim Rechtsabbiegen übersehen und stieß mit ihm zusammen. Der Zwölfjährige aus Herten stürzte und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Den entstandenen Sachschaden beziffert die Polizei auf 2500 Euro.
Das sogenannte Geisterradeln, also das Befahren eines Radweges entgegen der Fahrtrichtung, kann für den Fahrradfahrer ein Bußgeld von bis zu 35 Euro nach sich ziehen. Kommt es – wie in diesem Fall – zu einem Verkehrsunfall mit einem Pkw, tragen auch Autofahrer eine Mitschuld. Denn: Sie müssen einkalkulieren, dass Fahrradfahrer Radwege in falsche Richtung nutzen könnten.